Anforderungen zur Aufnahme in die Maturitätsschulen angepasst

Der Regierungsrat hat 2019 den Übertritt in die fünf Maturitätsschultypen harmonisiert. Die neue Verordnung tritt nun später als vorgesehen in Kraft. Deshalb hat der Bildungsrat die Prüfungsanforderungen entsprechend angepasst.

Der Regierungsrat hat im April 2019 eine Verordnung über die Aufnahme in die Zürcher Maturitätsschulen erlassen. Mit der neuen Verordnung gelten für alle Maturitätsschulen die gleichen Regeln für den Übertritt. Die neue Verordnung sowie die Änderungen am Aufnahmereglement sollten auf den 1. August 2020 in Kraft gesetzt werden. Gegen den Beschluss der Regierung wurde jedoch ein Rechtsmittel ergriffen. Das Verfahren ist noch hängig, weshalb die Inkraftsetzung verschoben werden musste.

Der Bildungsrat hat deshalb beschlossen, die heute geltenden Vorgaben für die Aufnahmeprüfungen für das Schuljahr 2020/2021 zu verlängern. Bei der Aufnahmeprüfung ans Kurzgymnasium und an die Handelsmittelschule wird im laufenden Schuljahr weiterhin Französisch geprüft. Auch an der Fachmittelschule und der Informatikmittelschule ist Französisch nach wie vor Teil der Aufnahmeprüfung. Für die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule ist wie bis anhin eine Prüfung in Englisch und Französisch abzulegen.

Ansprechperson für Medien

Niklaus Schatzmann

Amtschef Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich, Bildungsdirektion


+41 43 259 78 50