Wirkungsvolle Arbeitsmarktkontrollen im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat auch im vergangenen Jahr Verstösse gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Schwarzarbeit effizient und wirksam bekämpft: Dies zeigen die gestern publizierten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Aufgrund der Corona-Krise wird der Fokus der Kontrolltätigkeit vermehrt auf stark von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffene Branchen gerichtet.

Die flankierenden Massnahmen haben ihr Ziel erreicht, Erwerbstätige wirkungsvoll vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen, wie die Berichte des Bundes bestätigen. Seit Inkrafttreten des freien Personenverkehrs und der Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber der EU sind die Reallöhne in der Schweiz jährlich um durchschnittlich 0.6 Prozent angestiegen. Lohnunterbietungen sind in einzelnen Branchen festzustellen, die mehrheitlich über einen allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) verfügen und von den Paritätischen Berufskommissionen der Sozialpartner überwacht werden. Die in der Schweiz geltenden Löhne wurden von den kontrollierten Betrieben grösstenteils eingehalten. Bei Missbräuchen verfügen die Vollzugsorgane über die nötigen Instrumente, um gezielt eingreifen zu können.

Die kantonale Tripartite Kommission (TPK) beobachtet in Branchen ohne ave GAV den Arbeitsmarkt hinsichtlich missbräuchlicher Unterbietungen der üblichen Löhne und definiert Risikobranchen, die verstärkt beobachtet und kontrolliert werden. Die konsequent aufgrund einer Risikoeinschätzung und auf Verdacht hin durchgeführten Kontrollen richten den Fokus auf gefährdete Branchen, Betriebe und Personengruppen, bei welchen am ehesten Verstösse vermutet werden.

2'442 Arbeitgeber mit über 4'544 Arbeitnehmenden kontrolliert

Die kantonale TPK hat im vergangenen Jahr 2'442 in- und ausländische Arbeitgeber mit 4'544 Arbeitnehmern sowie 114 Selbständigerwerbende kontrolliert. In 634 Fällen wurden Lohnunterbietungen festgestellt und die betroffenen Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert. Nebst stichprobeartigen Kontrollen sowie Kontrollen auf Verdacht hin in sämtlichen Branchen fokussierten sich die Kontrollen im Jahr 2019 auf die Risikobranchen Boden- und Parkettgewerbe, Detailhandel, Autogewerbe, Maschinenbau, Veranstaltungsorganisationen sowie das Gesundheits- und Sozialwesen. Da es sich um eine risikobasierte Kontrollstrategie handelt, sind die Resultate nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Zürcher Arbeitsmarkt.

Konsequenter Vollzug im Kanton Zürich

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich ist für die Umsetzung des Entsendegesetzes im Rahmen der flankierenden Massnahmen verantwortlich und sanktioniert Verletzungen der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie der Mitwirkungspflichten. So verhängte es 2019 gegenüber ausländischen Unternehmen und Selbständigerwerbenden insgesamt 513 Verwaltungsbussen und 116 Dienstleistungsverbote.

Die flankierenden Massnahmen sind ein wichtiges Dispositiv zur Bekämpfung von Missbräuchen am Arbeitsmarkt und basieren auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Paritätischen Berufskommissionen und dem AWA. Der Kanton ist auf die gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern angewiesen, welche dem Kanton Verstösse von Unternehmen gegen das Entsendegesetz in ihren jeweiligen Branchen zur Sanktionierung melden. Nur so kann das arbeitsmarktliche Kontrollsystem seine volle Wirkung entfalten.

Effiziente Kontrollen und erfolgreiche Zusammenarbeit der Behörden bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit

Bei der Schwarzarbeitsbekämpfung werden erfolgreich Synergien mit den flankierenden Massnahmen genutzt. Kontrolliert wurden Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende auf die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts. Im Jahr 2019 wurden 1'607 Betriebs- und 2'993 Personenkontrollen durchgeführt. Durch die Kontrolltätigkeit wurden im letzten Jahr 105 Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt.

Neben der Durchführung von Kontrollen leistet der Kanton im Bereich der Schwarzarbeit Koordinationsaufgaben. Es leitet Verstösse und Verdachtsfälle, die dem AWA übermittelt wurden, den zuständigen Spezialbehörden wie beispielsweise den Sozialversicherungen oder den Steuerbehörden zur detaillierten Abklärung weiter. Diese Koordination entfaltet bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit eine grosse Wirkung. Durch diesen Informationsfluss wurden in 192 Fällen im Ausländerrecht, in 283 Fällen im Sozialversicherungsrecht und in 12 Fällen im Quellensteuerrecht von den Spezialbehörden Schwarzarbeit aufgedeckt. Die Zusammenarbeit zwischen dem AWA und den Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wurde in den vergangenen Jahren stetig optimiert.

Angepasstes Kontrollkonzept aufgrund der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen behördlichen Schliessungsmassnahmen haben die Wirtschaft in verschiedenen Branchen vor existenzielle Probleme gestellt. Ende Mai 2020 waren 27'356 Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Zürich als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote beläuft sich auf 3,2 Prozent. Im Kanton Zürich sind ausserdem rund 36 Prozent der Beschäftigten für Kurzarbeit angemeldet. Bis am 10. Juni 2020 wurden Voranmeldungen für Kurzarbeit infolge des Coronavirus von 32'296 Betrieben bewilligt. In diesen Voranmeldungen wurden insgesamt 372'263 Arbeitnehmende als voraussichtlich von Kurzarbeit betroffen gemeldet.

Die TPK hat an ihrer gestrigen Sitzung das Arbeitsmarkt-Kontrollkonzept angepasst, die geänderten arbeitsmarktlichen Gegebenheiten berücksichtigt und den Fokus nebst den bereits bestehenden Risikobranchen auf von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit besonders betroffene Branchen gerichtet. Sowohl im Bereich der üblichen Löhne als auch im Bereich der Schwarzarbeit werden in diesen Branchen intensiviert Kontrollen durchgeführt, um allfälligen negativen Begleiterscheinungen wie Lohnunterbietungen aufgrund der höheren Verfügbarkeit von Arbeitskräften in gewissen Branchen und Missbräuchen von Kurzarbeitsentschädigungen entgegen wirken zu können.
 

2'442 Arbeitgeber mit über 4'544 Arbeitnehmenden kontrolliert

Die kantonale TPK hat im vergangenen Jahr 2'442 in- und ausländische Arbeitgeber mit 4'544 Arbeitnehmern sowie 114 Selbständigerwerbende kontrolliert. In 634 Fällen wurden Lohnunterbietungen festgestellt und die betroffenen Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert. Nebst stichprobeartigen Kontrollen sowie Kontrollen auf Verdacht hin in sämtlichen Branchen fokussierten sich die Kontrollen im Jahr 2019 auf die Risikobranchen Boden- und Parkettgewerbe, Detailhandel, Autogewerbe, Maschinenbau, Veranstaltungsorganisationen sowie das Gesundheits- und Sozialwesen. Da es sich um eine risikobasierte Kontrollstrategie handelt, sind die Resultate nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Zürcher Arbeitsmarkt.
 

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