Schweizer Grenzen ab heute wieder offen - Rückführungen möglich

Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat den Einschränkungen während der Covid-Krise vollumfänglich Rechnung getragen und sämtliche Administrativhaftfälle einzelfallweise überprüft. Im Zuge dieser Überprüfung wurden sämtliche Dublin-Fälle aus der Haft entlassen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat diese Praxis des Migrationsamtes - insbesondere bei straffälligen abgewiesenen Asylsuchenden - wiederholt gestützt.

Das Bundesgericht bezieht sich bei seinen Urteilen auf einen Zeitpunkt, welcher im April gelegen hat. Seither hat sich die Lage merklich verändert. Seit heute sind die Grenzen zu allen EU/EFTA-Staaten wieder geöffnet. Die ausserordentliche Lage in der Schweiz wird am 19. Juni aufgehoben werden. Die Situation im Bereich der Rückführungen normalisiert sich, der Vollzug ist wieder deutlich leichter möglich.

Es besteht aufgrund der beiden Entscheide des Bundesgerichts keinerlei Notwendigkeit, die derzeitige Praxis der Einzelfallprüfungen des Migrationsamtes zu ändern. Der Kanton Zürich wird weiterhin die Gesetze im Asylbereich konsequent vollziehen. Dies entspricht auch dem demokratischen Willen der Schweizer Stimmberechtigten, die das neue Asylrecht in der Volksabstimmung sehr deutlich befürwortet hatten.

Kontakt

Sicherheitsdirektion - Medienstelle

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: