Schulanlässe sind wieder möglich
Medienmitteilung 10.06.2020
Der Bund hat die Grundprinzipien für den Präsenzunterricht an Schulen und Hochschulen während der Coronapandemie angepasst. Der Regierungsrat hat nun seine Beschlüsse entsprechend überarbeitet. Die Bildungseinrichtungen dürfen wieder Anlässe wie Schulfeste, Ausflüge und Lager durchführen.
Der Bund hat die Grundprinzipien für den Präsenzunterricht an den obligatorischen und nachobligatorischen Schulen angepasst. Die Schulen dürfen wieder Anlässe wie Schulfeste und klassenübergreifende Projektwochen sowie Klassenlager und Schulreisen durchführen. Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten unvermindert.
Ausserdem dürfen Erwachsene, die nicht direkt in den Schulbetrieb eingebunden sind, das Areal der Schulen und Hochschulen wieder betreten. Für die obligatorischen Schulen gilt dies jedoch nur für bestimmte Anlässe wie z.B. Elternabende oder Abschlussfeiern. Die Verpflegung an Schulen und Hochschulen orientiert sich neu am Schutzkonzept der allgemeinen Gastronomie. Der Regierungsrat hat die kantonalen Regelungen entsprechend angepasst.
Die Änderungen an den Grundprinzipien haben keine Auswirkungen auf den Präsenzunterricht auf der Sekundarstufe II. Weiterhin muss wann immer möglich ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Deshalb findet der Unterricht an den Gymnasien und Berufsfachschulen bis auf Weiteres nur in kleinen Gruppen statt.
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