Jokertage an den Mittelschulen

Ab dem Schuljahr 2020/21 können Mittelschülerinnen und -schüler in einem Schuljahr zwei Jokertage beziehen.

Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen erhalten neu zwei Jokertage pro Schuljahr. Diese ermöglichen ihnen, ohne Vorliegen eines Absenz- oder Dispensationsgrundes zwei Tage im Jahr dem Unterricht fernzubleiben. Die Schülerinnen und Schüler müssen den Bezug von Jokertagen vierzehn Tage im Voraus ankünden. Die Schulen können Sperrtage festlegen, an denen ein Bezug nicht zulässig ist (z.B. bei besonderen Anlässen oder Veranstaltungen). Nicht bezogene Jokertage verfallen auf Ende Schuljahr.

Die Idee der Jokertage geht auf eine Initiative von Schülerinnen und Schülern der Kantonsschule Zürcher Unterland zurück: Diese haben sich im Rahmen eines Semester-projekts zum Thema Kampagnen mit der Idee auseinandergesetzt. Ihr damaliger Lehrer hat die Idee als Einzelinitiative im Kantonsrat eingereicht. Der Kantonsrat hat der Initiative im April 2018 mit 89 zu 58 Stimmen zugestimmt und im Mittelschulgesetz die Jokertage verankert.

Die entsprechende Änderung im Mittelschulgesetz wird auf den 1. August 2020 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat der Regierungsrat in der Mittelschulverordnung die Einzelheiten für den Bezug der Jokertage sowie das Absenzenwesen und die Dispensation vom Unterricht neu geregelt.