Kontrollen zeigen: Betriebe nehmen Corona-Schutzkonzepte ernst

Erste Erfahrungen des kantonalen Arbeitsinspektorates bei Betriebskontrollen im Zusammenhang mit den COVID-19-Schutzmassnahmen zeigen, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Kontrollen finden präventiv bei Betrieben mit erhöhtem Risiko sowie auf Anzeige hin statt. Die Beratung der Betriebe spielt bei den Kontrollen eine wichtige Rolle und wird von den Unternehmen geschätzt.

Das Arbeitsinspektorat des Amtes für Wirtschaft und Arbeit kontrolliert, gestützt auf die COVID-19-Verordnung 2 des Bundes, die Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit bezüglich Hygieneregeln und sozialer Distanz bei jenen Betrieben, die in seine Zuständigkeit fallen, unter anderem im Detailhandel und bei weiteren Dienstleistungsbetrieben. Die Kontrollen finden teilweise in Zusammenarbeit mit der SUVA sowie der Kantonspolizei statt. Bei Betrieben mit besonderer Gefährdung sowie bei Baustellen liegt die Kontrollzuständigkeit bei der SUVA.

Schutzkonzepte werden grossmehrheitlich gut umgesetzt

Betriebe, die ab dem 27. April wieder öffnen durften, sowie all jene, die ab Montag, 11. Mai ihren Betrieb wiederaufnehmen, benötigen ein branchen- und betriebsspezifisches Schutzkonzept mit entsprechenden Vorkehrungen bezüglich Hygieneregeln und Distanz. Diese werden den Kontrollbehörden nicht zur Abnahme eingereicht, sondern anlässlich von Kontrollen auf deren adäquate Umsetzung überprüft. Neben Kontrollaufgaben nehmen die kantonalen Arbeitsinspektoren bei den Betriebsbesuchen auch eine wichtige Beratungsfunktion wahr. Dabei stehen in der Regel Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Abstandsregel, der konkreten Platzierung von Trennscheiben, dem Umgang mit Schutzmasken, bezüglich Bodenmarkierungen oder Hinweisschildern im Vordergrund.

Um die Kontrollen effizient zu organisieren, hat das Arbeitsinspektorat Fokusbranchen definiert, die durch organisatorische und räumliche Anpassungen aufgrund des gegenwärtig sehr hohen Arbeitsaufkommens besonders exponiert sind. Dazu gehören unter anderem Logistikzentren, Verteilzentren des online-Handels, Call-Center, Bäckereien, Anbieter personenbezogener Dienstleistungen sowie ab nächster Woche Gastronomiebetriebe.

Die bisherige Bilanz zu diesen Kontrollen fällt positiv aus: Die Betriebe befolgen die notwendigen Schutzkonzepte grossmehrheitlich, offene Fragen können meistens vor Ort geklärt werden. Wo dies nicht der Fall ist, finden punktuell Nachkontrollen statt. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nehmen ihre Verantwortung zum Schutz der Angestellten sowie der Kundinnen und Kunden wahr. Sie schätzen die anlässlich der Kontrollbesuche von den Arbeitsinspektoraten geleistete Beratung auch im Wissen, dass bei einer Nichtbeachtung der Vorgaben ihr Betrieb geschlossen werden könnte. Im Kanton Zürich musste bisher kein Betrieb aufgrund einer Missachtung der Covid-19-Schutzmassnahmen geschlossen werden.

Seit Beginn der Corona-Krise wurden vom kantonalen Arbeitsinspektorat rund 240 Kontrollen durchgeführt, bis Ende Mai sind insgesamt 450 Kontrollen geplant.

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