Schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

Im Kanton Zürich werden die obligatorischen Schulen den Präsenzunterricht am 11. Mai 2020 wieder aufnehmen. Der Kanton Zürich startet mit reduziertem Stundenplan und Klassen mit höchstens 15 Schülerinnen und Schülern. Die Maturitätsprüfungen finden nicht statt.

Aufzeichnung der Medienkonferenz: Wie wird der Präsenzunterricht im Kanton Zürich wieder aufgenommen?

Die Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule können ab dem 11. Mai 2020 wieder den Präsenzunterricht besuchen. Dies hat der Bundesrat gestern Mittwoch entschieden. Gleichzeitig hat er Vorgaben gemacht, wie die Schulen verletzliche Personen schützen und die Weiterverbreitung des Coronavirus eindämmen können.

Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Volksschule erfolgt im Kanton Zürich schrittweise. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Gestartet wird mit kleineren Klassen. Wenn in einer Klasse mehr als 15 Schülerinnen und Schülern sind, wird die Klasse in zwei Gruppen geteilt. Da die meisten Klassen dadurch doppelt geführt werden, werden die Kinder in der Regel weniger Präsenzunterricht haben.

Die Gemeinden können ihr Betreuungsangebot weiterhin beschränken. Sie müssen aber eine Betreuung gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in Bereichen tätig sind, die für die Versorgung der Gesellschaft unerlässlich oder aus sozialen Gründen auf die Betreuung angewiesen sind. Auch im Hort dürfen die Gruppen nicht grösser als 15 Kinder sein.

Dieses Modell gilt voraussichtlich bis am 8. Juni. Dann sollen die Schulen wieder ganz geöffnet werden, wenn es die Entwicklung der Corona-Pandemie erlaubt.

Die Durchführung von Lagern, Reisen und klassenübergreifenden Veranstaltungen bleibt bis zu den Sommerferien verboten.

Kanton Zürich verzichtet auf Maturitätsprüfungen

Die Mittel- und Berufsfachschulen starten voraussichtlich mit dem Präsenzunterricht am 8. Juni 2020. Die gestern vom Bundesrat beschlossene Regelung, dass auch an Schulen der Sekundarstufe II Gruppen von bis zu fünf Personen zusammenkommen dürfen, eröffnet den Gymnasien und Berufsfachschulen die Möglichkeit, die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts behutsam anzugehen.

Ausserdem hat der Bundesrat entschieden, auf die Abschlussprüfungen der eidgenössischen Berufsmaturität zu verzichten und auf Erfahrungsnoten abzustellen. Zugleich gibt er den Kantonen die Möglichkeit, auf gymnasiale Maturprüfungen zu verzichten. Der Bildungsrat hat nun beschlossen, dass im Kanton Zürich keine Abschlussprüfungen durchgeführt werden. Die Maturzeugnisse werden auf der Grundlage der Erfahrungsnoten ausgestellt.

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