Keine flächendeckende Schliessung von Baustellen im Kanton Zürich

Die Volkswirtschaftsdirektion hat im Auftrag der Zürcher Regierung eine Petition der Gewerkschaft Unia beantwortet, welche die sofortige Schliessung aller Baustellen im Kanton Zürich verlangt. In ihrer Antwort betont sie, dass die Wirtschaft in der Corona-Krise nicht komplett zum Stillstand kommen darf. Unter Einhaltung der Hygieneregeln des Bundes sollen möglichst viele Unternehmen arbeiten können, wozu auch die Bauwirtschaft zählt.

Die Volkswirtschaftsdirektion erachtet eine von der Gewerkschaft Unia lancierte Petition als nicht zielführend und hat dies in einem Antwortschreiben zuhanden der Unia-Region Zürich-Schaffhausen kundgetan. Die Petition verlangt aufgrund der Corona-Krise, sofort alle Baustellen im Kanton Zürich zu schliessen und den Betroffenen den Lohn auszugleichen.

Wirtschaft nicht zum Stillstand bringen

Die Regierung ist sich der Problematik auf den Baustellen bewusst. Eine vollständige Schliessung aller Baustellen wäre jedoch nicht verhältnismässig. Die Volkswirtschaftsdirektion erachtet es als überaus wichtig, dass in der Corona-Krise die Wirtschaft nicht gänzlich lahmgelegt wird. Die unnötige Schliessung von Firmen oder Baustellen gilt es zu vermeiden. Die behördlichen Anweisungen sind die wirksamsten Massnahmen zur Verzögerung der Ansteckungswelle und damit zur Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems.

«Ich bin überzeugt, dass wir diese Krise gemeinsam meistern können. Gesundheit und Wirtschaft gegeneinander auszuspielen, ist nicht angezeigt. In diesem Sinn bitte ich die Gewerkschaft Unia, uns durch Aufklärung der Arbeitnehmenden zu unterstützen. Und die Bauunternehmen bitte ich, für den Schutz der Arbeitnehmenden auf den Baustellen zu sorgen», sagt Regierungspräsidentin und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Kontrollen auf den Baustellen

Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind gemäss Verordnung des Bundes verpflichtet, die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Dies gilt auch für die Baustellen. Wenn dies nicht garantiert werden kann, dürfen die Angestellten nicht mehr beschäftigt werden. Kontrollen auf Baustellen im Kanton Zürich finden regelmässig statt. Gemäss Bundesrat ist die SUVA für die Beratung und Kontrolle zuständig. Werden festgestellte leichte Mängel nicht behoben oder werden schwere Mängel festgestellt, verfügt das kantonale Arbeitsinspektorat nach der entsprechenden Meldung durch die SUVA Betriebsschliessungen. Die Kantonspolizei Zürich kontrolliert ebenfalls die Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des Bundes auf Baustellen.

Voraussetzungen für Gesuch nicht gegeben

Am 27. März 2020 hat der Bund die Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 angepasst. Der Bundesrat kann seither den Kantonen bei einer besonderen Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung aufgrund der epidemiologischen Situation erlauben, für eine begrenzte Zeit eine Einschränkung oder Einstellung der Tätigkeit bestimmter Wirtschaftsbranchen anzuordnen. Voraussetzung für ein entsprechendes Gesuch ist, dass das Gesundheitswesen überlastet ist und die betroffenen Wirtschaftsbranchen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sind, die Präventionsmassnahmen einzuhalten. Beides trifft auf den Kanton Zürich derzeit nicht zu. Somit fehlt es dem Regierungsrat an den Voraussetzungen, um beim Bundesrat ein Gesuch für eine flächendeckende Schliessung der Baustellen im Kanton Zürich zu stellen. Eine eigenständige Anordnung durch den Kanton ist nicht zulässig.

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