Das Migrationsamt steht für die ausländische Bevölkerung im Kanton Zürich im Einsatz

Die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen wie Grenzschliessungen machen sich auch bei der ausländischen Bevölkerung im Kanton Zürich bemerkbar. Ihnen stehen die Mitarbeitenden des kantonalen Migrationsamtes trotz aller Einschränkungen zur Verfügung: Allein im März konnte über 20'000 Personen telefonisch Auskunft gegeben werden, 9000 E-Mails wurden umgehend beantwortet.

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Im Kanton Zürich leben 409›000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Hinzu kommen die Personen, welche als Touristinnen und Touristen hier «gestrandet» sind. Für all diese Menschen ist das Migrationsamt des Kantons Zürich Anlaufstelle, wenn es um Fragen rund um den Aufenthalt geht. Neben den ordentlichen Geschäften, wie etwa der Verlängerung von Bewilligungen, gehen derzeit ausserordentlich viele telefonische Anfragen ein: Alleine im März 2020 haben über 20›000 Personen angerufen und um Auskunft ersucht. Das sind 50 Prozent mehr als normalerweise um diese Jahreszeit.

Um die Telefondienste zu entlasten und die Betroffenen umfassend zu informieren, werden auf der Website www.ma.zh.ch laufend wichtige Hinweise zur ausserordentlichen Praxis während der Corona-Krise aufgeschaltet. Die Praxis richtet sich nach der vom Bund erlassenen COVID-19-Verordnung und den entsprechenden Weisungen des Staatssekretariates für Migration (SEM).

Auch die Mitarbeitenden im Back Office und in den Fachabteilungen sind derzeit stark gefragt. Erreichen das Migrationsamt normalerweise zwischen 5000 und 5500 E-Mails pro Monat (in der Sommerferienzeit sind Höchstwerte bis zu 7000 Mails möglich), so sind im März 2020 aufgrund der aussergewöhnlichen Situation über 9000 E-Mails eingegangen. Diese wurden jeweils umgehend beantwortet. Wir rechnen damit, dass die Auslastung der Mitarbeitenden im Back Office, aber auch am Schalter und in der telefonischen Auskunftsstelle im April weiterhin überdurchschnittlich sein wird.

Erfassung der Informationen für Ausweise weiter möglich

Die Ausländerausweise, Rückreisevisa und Meldekarten sind für ausländische Staatsangehörige unerlässlich, um sich problemlos in der Schweiz aufhalten oder ausreisen zu können. Meldekarten werden erteilt, wenn keine Bewilligung mehr vorliegt oder der visumsfreie Aufenthalt vorüber, die Rückreise aber aufgrund der Corona-Massnahmen noch nicht möglich ist.

Um diese Grundversorgung sicherstellen zu können, werden der Schalterbetrieb sowie die Erfassung der für die Ausweise nötigen Informationen weitergeführt. Dies geschieht unter strikter Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). So werden unter anderem die Social-Distancing-Regeln durchgesetzt; gleiches gilt für die Hygieneempfehlungen – entsprechend steht den Besucherinnen und Besuchern Desinfektionsmittel zur Verfügung. Dennoch bitten wir unsere Kundinnen und Kunden, im Moment nur dann am Schalter vorzusprechen, wenn kein anderer Weg möglich ist.

«In einer für alle schwierigen Situation garantiert unser Migrationsamt die notwendigen Serviceleistungen für die ausländische Wohnbevölkerung», hält Regierungsrat Mario Fehr, Vorsteher der Sicherheitsdirektion, zu der das kantonale Migrationsamt gehört, fest.

Online-Terminverschiebung – so funktioniert’s

Biometrietermine können seit Anfang 2020 einfach und schnell online verschoben werden; ein Anruf auf der Hotline ist nicht nötig. So funktioniert’s: Neu wird mit der Einladung zur Biometrieerfassung ein 16-stelliger Code abgegeben. Unter Eingabe dieses Codes auf der Homepage des Migrationsamtes des Kantons Zürich erhält der Nutzer eine Übersicht über alle freien Termine und kann seinen Termin sofort und unkompliziert via Computer oder Smartphone selber verschieben.

In der aktuellen Krisenzeit zeigt sich der grosse Nutzen dieses elektronischen Tools ganz ausgeprägt: So konnten trotz der erhöhten Anzahl Terminverschiebungen die Telefonanrufe in diesem Bereich deutlich verringert werden.

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