Zur Bewältigung der Corona-Pandemie: Anpassung des Gesundheitsgesetzes

Der Regierungsrat setzt eine Änderung des Gesundheitsgesetzes in Kraft, die dem Kanton weitere Handlungsmöglichkeiten bei der Bewältigung der Corona-Pandemie gibt

Im Oktober 2018 hat der Kantonsrat eine Änderung des Gesundheitsgesetzes beschlossen, mit der das kantonale Recht an das neue Epidemiengesetz des Bundes angepasst wird. Das Gesetz ermöglicht dem Kanton, Spitäler, Labore, Pflegeheime, Privatpraxen und Schulen, aber auch privat tätige Gesundheitsfachpersonen zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Coronavirus zu verpflichten. Mit der Gesetzesrevision wird auch eine Rechtsgrundlage geschaffen, um die Kosten, die den genannten Institutionen und Privaten wegen ihrer Mitwirkung beim Vollzug des Epidemiengesetzes entstanden sind, zu übernehmen. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit tritt die Gesetzesrevision rückwirkend auf den 1. März 2020 in Kraft.

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