Veranstaltungen unter 1000 Personen sind weiterhin nicht bewilligungspflichtig

Veranstaltungen unter 1000 Personen dürfen im Kanton Zürich nach wie vor grundsätzlich durchgeführt werden. Eine Absprache bezüglich Risikoabwägung mit der Gesundheitsdirektion ist nicht notwendig. Es gilt jedoch die Empfehlungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für Veranstalter zu beachten. Diese wurden ergänzt.

Am 4. März 2020 legte Bundesrat Alain Berset gemeinsam mit den Gesundheitsdirektoren der Kantone Kriterien für den Vollzug des Veranstaltungsverbotes des Bundesrats vom 28. Februar 2020 fest. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich trägt die generellen Empfehlungen mit. Im Einklang mit den anderen Kantonen empfiehlt die Gesundheitsdirektion, den besonders gefährdeten Personen (wie Personen ab 65 Jahren, Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) jeglichen Veranstaltungen fernzubleiben. Das gleiche gilt für Personen, die krank sind oder sich krank fühlen. Weiter sollen die Veranstalter die Teilnehmenden aktiv über die Schutzmassnahmen informieren.

Im Kanton Zürich sind für Veranstaltungen unter 1000 Personen nach wie vor keine Bewilligungen nötig. Aufgrund der grossen Zahl an Veranstaltungen im Kantonsgebiet wäre der Aufwand nicht zu bewerkstelligen. Jedoch sind die Empfehlungen der Gesundheitsdirektion (www.gd.zh.ch/coronavirus) zu berücksichtigen.

Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli: «Wir sind uns bewusst, dass die Empfehlungen für Veranstalter einschneidend sind. Sie sind jedoch notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wir appellieren deshalb an die Eigenverantwortung aller Beteiligten.» Inzwischen hat sich die Gesundheitsdirektion mit der Bar- und Clubkommission Zürich (BCK) ausgetauscht. «Ich danke den Bar- und Clubbetreibern für ihr Engagement und begrüsse es, dass sie in Eigenverantwortung Massnahmen getroffen haben», so Natalie Rickli.

Die Bevölkerung kann mithelfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem sie die Verhaltensempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und der Gesundheitsdirektion befolgt. So kann sich das Zürcher Gesundheitswesen noch besser vorbereiten für die Aufnahme schwererer Fälle.

Im Kanton Zürich sind mittlerweile sechs weitere Patienten im Alter zwischen 26-40 Jahren positiv getestet worden. Der Kanton Zürich verzeichnet mittlerweile 19 Fälle. Fall 14 hat sich bei Fall 5 angesteckt, Fall 15 ist höchstwahrscheinlich auf Fall 8 zurückzuführen, Fall 16 ist eine neue Ansteckung, Fall 17 ist in Abklärung, Fall 18 und 19 sind ebenfalls neue Ansteckungen.

Kommunikation der Zahlen künftig über www.gd.zh.ch/coronavirus

Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl Fälle in den kommenden Tagen weiter zunehmen wird. Die Gesundheitsdirektion verzichtet ab sofort darauf, jede Veränderung der Anzahl Fälle mit einer Medienmitteilung zu kommunizieren. Die Zahlen sind täglich aktuell unter www.gd.zh.ch/coronavirus oder über Twitter abrufbar.

Hotlines 24h erreichbar

  • Die Hotline für Veranstalter und Gemeinden ist erreichbar über die Telefonnummer 0800 044 117.
  • Für medizinische Fragen rund um das Coronavirus steht das Ärztefon unter der
    Telefonnummer 0800 33 66 55 zur Verfügung.
  • Das Bundesamt für Gesundheit bietet eine Hotline unter der Telefonnummer
    058 463 00 00 an.
     

Aktuelle Informationen zur Situation und Umsetzung im Kanton Zürich finden Sie unter www.gd.zh.ch/coronavirus.

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