Finanzdirektion garantiert zwölf Banken Kredite über 500 Millionen Franken

Das Angebot der Finanzdirektion für eine Kreditausfallgarantie zu Gunsten von kleinen und mittleren Unternehmen im Kanton Zürich ist auf ein gutes Echo gestossen: Zwölf Banken beteiligen sich daran, und das volle Volumen konnte gemäss ihrem Geschäftsanteil auf sie verteilt werden.

Bis am 27. März 2020 konnten die Banken ihr Interesse an einer Teilnahme an der kantonalen Kreditausfallgarantie bekunden. Auf dieser Basis konnte die vom Regierungsrat am 18. März 2020 beschlossene kantonale Kreditausfallgarantie von 425 Millionen Franken für Kredite in Höhe von 500 Millionen Franken vollumfänglich zugeteilt werden (RRB Nr. 262/2020). Die Zuteilung auf die Banken erfolgte gemäss ihrem Marktanteil (Hauptbankstatus) sowie der Eingaben der einzelnen Institute.

Ziel: Härtefälle vermeiden


Die kantonale Kreditausfallgarantie richtet sich an KMU mit bis rund 250 Mitarbeitenden und Hauptsteuerdomizil im Kanton Zürich. Sie ist subsidiär und ergänzend zur entsprechenden Garantie des Bundes ausgestaltet. Sie soll insbesondere bei Härtefällen zum Zug kommen, etwa wenn ein KMU die Kriterien der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung des Bundes (SR 951.261) nicht oder nur teilweise erfüllt oder die unter dem Bundesprogramm verfügbaren Kredite nicht ausreichen, wie dies bspw. bei Startups der Fall sein könnte. Insgesamt darf der von Bund und Kanton besicherte Gesamtbetrag 20 Millionen Franken je Unternehmen nicht übersteigen. Der Zinssatz richtet sich nach dem Programm des Bundes. Die Bank entscheidet über die Kreditvergabe nach eigenem Prozess.

Vergabeprozess und Selbstdeklaration

Die Kreditvergabe erfolgt durch die Hausbank. Sie ist Ansprechstelle für ihre Kunden. Vor der Kreditvergabe prüft der Kanton, ob die Selbstdeklaration der Begünstigten vollständig unterzeichnet ist und dass keine doppelte Kreditvergabe erfolgt. In der Selbstdeklaration bezeugt der Kreditnehmer insbesondere, dass der Kredit aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 erfolgt, dass er zuvor alle anderen möglichen Instrumente ausgeschöpft hat und dass er dennoch auf die Kreditvergabe existenziell angewiesen ist. Der Kanton kann die Richtigkeit dieser Angaben überprüfen.

Die Verfügung deckt Kredite, welche bis am 30. September 2020 vergeben werden. Bei Bedarf kann danach eine Verlängerung der Vergabedauer und / oder Neuzuteilung nicht ausgeschöpfter Tranchen zwischen den Banken mittels neuer Verfügung erfolgen.

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