Strafverfahren gegen Kommandanten STAPO und Funktionäre STA.ZH eingestellt

Der eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt hat das Verfahren gegen den Kommandanten der Stadtpolizei Zürich sowie einen Zürcher Staatsanwalt und einen früheren Leitenden Staatsanwalt des Kantons Zürich wegen Amtsmissbrauch etc. eingestellt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Gestützt auf eine Strafanzeige eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft nach entsprechendem  Ermächtigungsverfahren  gegen  den  Kommandanten  der  Stadtpolizei  Zürich,  Danie Blumer, und den Zürcher Staatsanwalt Peter Mucklenbeck am 7. März 2019 eine Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs etc. Konkret ging es um eine nach Auffassung der Anzeigeerstatterin  vom  Staatsanwalt  zu  Unrecht  eingestellte  Strafuntersuchung  und  das  anschliessende Verhalten des Polizeikommandanten, einen polizeilichen Sachbearbeiter voneiner  Rapportierung  gegen  den  erwähnten  Staatsanwalt  wegen  Begünstigung  und  Amtsmissbrauch, begangen durch die Verfahrenseinstellung, abzuhalten.

Die Strafuntersuchung wurde von einem vom Regierungsrat des Kantons Zürich eingesetzten ausserordentlichen Staatsanwalt aus dem Kanton Graubünden geführt und in der Folge - wieder nach entsprechendem Ermächtigungsverfahren - auf den damaligen Vorgesetzten des für die erwähnte Einstellungsverfügung verantwortlichen Staatsanwaltes ausgedehnt.

Nach diversen Befragungen hat der ausserordentliche Staatsanwalt die Strafuntersuchung nunmehr gegen sämtliche involvierte Personen eingestellt, nachdem sich keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergeben haben. Begründet wird die Verfahrenseinstellung im Wesentlichen damit, dass der beschuldigte Staatsanwalt die Strafuntersuchung in rechtlich korrekter Weise eingestellt habe und die Anweisungen des Polizeikommandanten an seinen Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Umstände rechtlich nicht zu beanstanden seien. Dabei habe der Polizeikommandant sichergestellt, dass der direkte Vorgesetzte des scheinbar fehlbaren Staatsanwaltes über den Vorwurf informiert war.

Die Einstellungsentscheide gegen den Polizeikommandanten und die beiden Staatsanwälte sind bislang nicht rechtskräftig. Genehmigt wurden die Verfügungen von einem vom Regie-rungsrat des Kantons Zürich eingesetzten ausserordentlichen Leitenden Staatsanwalt aus dem Kanton Graubünden.

Auskünfte im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt der fallführende Staatsanwalt Dr. iur. Patrik Bergamin am 5. März 2020 von 14.00 bis 16.00 Uhr, unter Tel. Nr. 081 257 63 35.

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