Mietzinswucher in der Stadt Zürich: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen drei Personen

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat am 25. Februar 2020 Anklage gegen drei Personen erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, während mehrerer Jahre Wohnungen in drei Liegenschaften im Stadtzürcher Kreis 4 zu überhöhten Preisen vermietet zu haben.

Im Nachgang zu einer gemeinsamen Grossaktion von Stadt-, Kantonspolizei und Staats-anwaltschaft wegen des Verdachts auf Mietzinswucher im Stadtzürcher Langstrassenquartier hat die Zürcher Staatsanwaltschaft im Oktober 2015 ein Strafverfahren gegen vier Personen eröffnet (siehe Medienmitteilung von Kantons- und Stadtpolizei Zürich vom 20.10.2015).

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat am 25. Februar 2020 gegen drei Personen Anklage im abgekürzten Verfahren wegen gewerbsmässigen Mietzinswuchers und weiterer Delikte erhoben. Beantragt werden für die drei Beschuldigten unter anderem bedingte Freiheitsstrafen sowie der Ausgleich des Schadens. Das gegen eine vierte Person geführte Verfahren wird eingestellt.

Das zuständige Gericht wird nun im Hauptverfahren die Angemessenheit der beantragten Sanktionen und der Regelung der Zivilansprüche zu prüfen und entscheiden haben. Bis nach der Hauptverhandlung werden über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine Informationen erteilt.

Für diese Meldung zuständig: