Winterthur/A1: Car-Kontrolle führt diverse Mängel ans Licht
Medienmitteilung 03.03.2020
Die Kantonspolizei Zürich hat am Freitag (28.2.2020) auf der A1 im Raum Winterthur anlässlich einer verkehrspolizeilichen Kontrolle einen Reisebus kontrolliert. Bei der Kontrolle sind diverse Widerhandlungen und Unstimmigkeiten festgestellt worden.

Bei der Kontrolle von Reisebussen auf der A1 im Raum Winterthur stoppte die Kantonspolizei Zürich einen im internationalen Linienverkehr eingesetzten Gesellschaftswagen. Bei der näheren Prüfung stellte sich heraus, dass der Chauffeur gegen die Auflagen der Bewilligung für den grenzüberschreitenden Linienbusverkehr verstiess, indem er neben den bewilligten noch an weiteren Orten Passagiere zusteigen liess. Zudem unterliess es der Lenker, entgegen gesetzlicher Bestimmung, den Passagieren einen Fahrschein auszustellen.
Neben dem von den Passagieren mitgeführten Reisegepäck transportierte der Fahrer zusätzliche Gegenstände wie Motoren, Maschinen, Gerüstteile, Pneus sowie einen Reitsattel. Im grenzüberschreitenden Linienverkehr dürfen lediglich Hand- und Reisegepäck von mitreisenden Fahrgästen transportiert werden. Auf der Grundlage des Anzeigerapports wird das Bundesamt für Verkehr die Eröffnung eines Strafverfahrens prüfen.
Die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten des Chauffeurs förderte weitere Unstimmigkeiten zu Tage. Diesbezüglich wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland rapportiert.
Nachdem die zusätzlichen Gegenstände im Anhänger des Cars verstaut und dieser abgehängt worden war, konnte der Reisebus seine Fahrt fortsetzen.