Rechtsgutachten zum Sachplan geologische Tiefenlager: Dialog zwischen dem Ausschuss der Kantone und beteiligten Akteuren

Der Ausschuss der Kantone (AdK) hat zu Verfahrensfragen im Sachplan geologische Tiefenlager und zum Stellenwert des Grundwassers zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachten kommen teilweise zu anderen Schlüssen als das verfahrensleitende Bundesamt für Energie (BFE). Der AdK prüft die Gutachten zurzeit und strebt an, die teils unterschiedlichen Auffassungen und Einschätzungen mit dem BFE und weiteren beteiligten Akteuren im Dialog und in konstruktiver Zusammenarbeit zu besprechen und zu bereinigen. Das Ziel ist weiterhin, gemeinsam und einvernehmlich Lösungen für eine sicherheitsgerichtete, transparente und partizipative Standortsuche (ober- wie auch unterirdisch) zu finden.

Für die Standortsuche sämtlicher Anlagen der Oberflächeninfrastruktur ist eine systematische, umfassende Interessenabwägung aller Ansprüche in einer breit abgestützten Diskussion zu den Schutzinteressen nötig.

Der Ausschuss der Kantone (AdK)

Der Ausschuss der Kantone ist das politische Leitgremium der Kantone im Sachplan geologische Tiefenlager, also im laufenden Standortauswahlverfahren für Langzeitlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz.
Mitglieder sind folgende Regierungsräte und -rätin: Dr. Martin Neukom (Vorsitz), Zürich; Stephan Attiger, Aargau; Walter Vogelsanger, Schaffhausen; Carmen Haag, Thurgau. Als Beisitzer vertreten sind der Präsident des Beirats Entsorgung Dr. Peter Bieri, das Bundesamt für Energie, das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat, das deutsche Bundesministerium für Umwelt, das Umweltministerium Baden-Württemberg sowie die drei deutschen Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis.

(Medienmitteilung des Ausschusses der Kantone)