Coronavirus: Weisungen zum Vorgehen mit Verdachtsfällen im Kanton Zürich

Diese Woche wurden die ersten Fälle von COVID-19 in der Schweiz bestätigt. Im Kanton Zürich gibt es nach wie vor keinen bestätigten Fall. Die Eingrenzungsstrategie hat sich bisher bewährt. Damit die Situation unter Kontrolle bleibt, sind Bevölkerung und Ärztinnen und Ärzte aufgerufen, sich an die Weisungen der Gesundheitsdirektion zu halten.

Dem Coronavirus wird in der Schweiz und im Kanton Zürich weiterhin mit einer Eingrenzungsstrategie begegnet. Sie zielt auf die Begrenzung auf einzelne Fälle oder so kurze Infektionsketten wie möglich mittels Contact Tracing und Quarantäne ab. Erfahrungen mit anderen Erkrankungen zeigen, dass ein solches Bekämpfungsszenario grundsätzlich auch langfristig erfolgreich sein kann. «Die Situation wird vom Bundesamt für Gesundheit und der Gesundheitsdirektion laufend verfolgt, so dass auch auf unerwartete Entwicklungen rechtzeitig reagiert werden kann», sagte Regierungsrätin Natalie Rickli im Rahmen der heutigen Medienkonferenz. «Ich stehe dabei in engem Austausch mit dem Kantonsarzt und weiteren Fachpersonen. Auch der Regierungsrat wird regelmässig über die Lage im Kanton Zürich informiert.»

Aufzeichnung des Point de Presse vom 27. Februar 2020

In den Kantonen Zürich und Schaffhausen erfolgt die Abklärung und Bekämpfung von COVID-19 im Rahmen der «Weisungen zum Vorgehen mit Verdachtsfällen von COVID-19» (www.gd.zh.ch/coronavirus). Die Weisungen werden laufend aktualisiert. Die Abklärung von Verdachtsfällen findet grundsätzlich nicht in Arztpraxen, sondern in den neun designierten Abklärungsspitälern statt (Universitätsspital Zürich, Stadtspital Triemli, Kinderspital Zürich, Kantonsspital Winterthur, Klinik Hirslanden, Spital Bülach, Spital Limmattal, Spital Uster, GZO Spital Wetzikon). Neu besteht zusätzlich die Möglichkeit eines «Home Testing» durch die Infektiologie des Universitätsspitals Zürich für Verdachtsfälle, bei denen aufgrund der klinischen Situation eine Einweisung ins Spital vor dem Vorliegen einer Laborbestätigung von SARS-CoV-2 nicht notwendig ist. Die zweite Anpassung der Weisung besteht darin, dass der Transport von Menschen mit Symptomen in ein Abklärungsspital nicht mehr zwingend mit dem Rettungsdienst erfolgen muss. Wenn möglich erfolgt der Transport alleine oder gemeinsam mit einer Person, die bereits engen Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten gehabt hat, zu Fuss oder mit einem Privatfahrzeug.

Die Gesundheitsdirektion wird heute die Gemeinden mit einem Schreiben informieren. Ansprechpartner für die Gemeinden für alle Fragen zum Coronavirus sind die Bezirksärztinnen und Bezirksärzte. Wie in anderen Kantonen sind inzwischen auch im Kanton Zürich aus dem Ausland zurückgekehrte Personen in Quarantäne. Aus Rücksicht sowie auf ihren Wunsch wird darüber aber nicht weiter informiert.

Für die Bevölkerung gelten zurzeit die Verhaltensempfehlungen wie beim Schutz vor der saisonalen Grippe:

  • Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel.
  • Niesen oder husten Sie in ein Taschentuch; oder wenn sie keines haben, in Ihre Armbeuge.
  • Bei Fieber oder anderen Grippesymptomen zu Hause bleiben.

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich, die von einer Erkrankung betroffen sein könnten oder glauben, betroffen zu sein, sollen auf keinen Fall eine Arztpraxis aufsuchen, sondern das kantonale Ärztefon anrufen, das rund um die Uhr besetzt ist: Telefon 0800 33 66 55.

Wichtige Informationen täglich aktuell

Das Interesse am Coronavirus ist ausserordentlich hoch. Aus diesem Grund wird die Gesundheitsdirektion auf der Website www.gd.zh.ch/coronavirus die wichtigsten Informationen zur Situation im Kanton Zürich täglich aktualisiert zur Verfügung stellen. Sollten sich die bestehenden Weisungen ändern, erfahren Sie dies über diese Website.

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