Mehr Flexibilität für die Zürcher Fachhochschule

Im Fachhochschulgesetz sollen die Personalkategorien neu geordnet werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Gesetzes verabschiedet und an den Kantonsrat weitergeleitet.

Die Zürcher Fachhochschule (ZFH) besteht aus der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Im Vordergrund der Änderungen des Fachhochschulgesetzes steht die Neuordnung der Personalkategorien des Hochschulpersonals der ZFH.

Neu werden die Personalkategorien «Professorinnen und Professoren» sowie «Lehr- und Forschungspersonal» eingeführt. Mit der gesetzlichen Verankerung der neuen Personalkategorien wird die bereits bestehende Praxis der Hochschulen festgeschrieben. Professorinnen und Professoren tragen die Hauptverantwortung für die Entwicklung ihres Fachgebiets und sind somit für die Hochschulen von grosser Bedeutung. Unter «Lehr- und Forschungspersonal» werden die bisherigen Dozierenden, Lehrbeauftragten und wissenschaftlichen Mitarbeitenden zusammengeführt. Die stärkere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Profilen und Anspruchsniveaus dieser Kategorie stärkt die Nachwuchsförderung.

Die Anpassungen im Fachhochschulgesetz bilden die Grundlage für einen Neuerlass der Personalverordnung der Zürcher Fachhochschule. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Gesetzes verabschiedet und an den Kantonsrat weitergeleitet.