Arbeitszeit der kantonalen Verwaltung über den Jahreswechsel
Medienmitteilung 16.12.2019
Die Büros der kantonalen Verwaltung und der Bezirksverwaltungen bleiben über den Jahreswechsel ab Dienstag, 24. Dezember 2019, bis und mit Freitag, 3. Januar 2020, geschlossen. Von den viereinhalb ausfallenden Arbeitstagen müssen die Mitarbeitenden zweieinhalb Arbeitstage vor- oder nachholen, zwei Arbeitstage werden ihnen geschenkt. Der Betrieb wird dort aufrechterhalten, wo dies aus zwingenden Gründen nötig ist. Die Notfalldienste (Polizei, Gesundheitswesen usw.) bleiben ohne Unterbruch gewährleistet.
Gewerbebewilligungen/Beglaubigungen
Der Schalterdienst für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen, Neumühlequai 8, 8001 Zürich, ist geschlossen.
Passbüro
Das Passbüro ist am 23., 27. und 30. Dezember 2019 sowie am 3. Januar 2020 zu den üblichen Schalter-Öffnungszeiten geöffnet.
Personen, die ausserhalb der Öffnungszeiten des Passbüros dringend einen Pass benötigen, müssen sich an die Notpassstelle im Flughafen Zürich, Telefon 044 655 57 65, wenden (Öffnungszeiten täglich 5.30 bis 21.30 Uhr).
Kantonspolizei
Die Präsenz der Einsatzkräfte der Kantonspolizei ist ohne Unterbruch gewährleistet.
Strassenverkehrsamt
Die Strassenverkehrsämter Zürich, Regensdorf, Winterthur, Hinwil, Bülach und Bassersdorf sind am 23., 27. und 30. Dezember 2019 geöffnet. Die Schifffahrtskontrolle bleibt vom 23. Dezember 2019 bis und mit 3. Januar 2020 geschlossen.
Notariate, Grundbuch- und Konkursämter
Die Notariate, Grundbuch- und Konkursämter sind vom 24. Dezember 2019 bis und mit 3. Januar 2020 geschlossen. Die Notariate sind jedoch für unaufschiebbare Geschäfte werktags jeweils am Vormittag zwischen 8 und 11 Uhr telefonisch erreichbar. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem Notariat oder informieren Sie sich auf der Homepage der Notariate unter www.notariate.zh.ch.
(Medienmitteilung der Staatskanzlei)