Wahlinserat: Regierungsrat tritt nicht auf Einsprache ein

Der Regierungsrat tritt nicht auf die Einsprache der JUSO betreffend Wahlinserat von fünf Regierungsmitgliedern ein. Dass das Inserat keine offizielle Verlautbarung des Regierungsrates ist, kann ohne weiteres erkannt werden. Damit fehlt ein Anfechtungsobjekt.

Im Tages-Anzeiger vom 2. November 2019 erschien ein Inserat zur Unterstützung von Ruedi Noser im 2. Wahlgang der Ständeratswahlen. Das Inserat zeigt die Portraits von fünf Mitgliedern des Regierungsrates. Am 5. November ging beim Regierungsrat eine Einsprache der JUSO ein. In der Begründung wird aufgeführt, dass das Inserat den Eindruck der Äusserung als beschlussfähiges Gremium erwecke und dadurch eine Verletzung des Gebots zur sachlichen und objektiven Information der Bevölkerung vorliege.

Handlung des Regierungsrates nicht gegeben

Eine Einsprache bedingt eine Handlung des Regierungsrates und damit ein Anfechtungsobjekt im Sinn des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Diese Handlung liegt nach Ansicht des Regierungsrates nicht vor. Es ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich beim strittigen Inserat nicht um eine offizielle Verlautbarung des Regierungsrates handelt. Es verwendet weder ein entsprechendes Logo noch einen Schriftzug, der auf eine offizielle Bekanntmachung hinweisen könnte. Für die Leserin und den Leser ist klar erkennbar, dass es um Wahlwerbung von fünf einzelnen Regierungsmitgliedern geht.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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