Konstruktiver Dialog der Gesundheitsdirektion mit interessierten Spitälern zur Spitalplanung 2023

In Zürich fand heute ein Austausch zwischen der Gesundheitsdirektion und den Spitälern zur Spitalplanung 2023 statt. Das Interesse war gross. Es nahmen rund 80 Vertreterinnen und Vertreter von 55 Spitälern teil.

Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli stellte im Eröffnungsreferat die Vision zur Spitalplanung 2023 vor: «Die neue Spitalplanung des Kantons Zürich sorgt für eine fokussierte, evidenzbasierte und bedarfsgerechte Patientenversorgung der Zukunft», sagte die Regierungsrätin.

Der Präsident des Verbandes Zürcher Krankenhäuser (VZK), Dr. Christian Schär, äusserte sich positiv über die gemeinsam geführten Gespräche und würdigte die Bereitschaft der Gesundheitsdirektion, auch unterschiedliche Positionen anzuerkennen. Die Fachbereichsverantwortlichen Psychiatrie, Rehabilitation und Akutsomatik der Gesundheitsdirektion erläuterten die anstehenden Herausforderungen sowie die weiteren Schritte.

In vier interaktiven Workshops wurden folgende strategisch wichtige Themen für die künftige Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich mit den Teilnehmenden diskutiert: Qualität, integrierte Versorgung, Versorgungsstrukturen und Kooperationen. Der nächste Dialog findet voraussichtlich im November 2020 statt.

Im anschliessenden Teil der Tagung wurden Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zum Entwurf für eine Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) vorgestellt. Die Vernehmlassung dauerte vom 25. März bis 26. Juni 2019. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnte den Revisionsentwurf als Ganzes ab. Unter anderem wurde kritisiert, dass die Regelungen zu stark in den Wettbewerb und die unternehmerische Freiheit der Spitäler eingreifen. Die gesetzlichen Vorgaben liessen sich in Privatspitälern mit Belegarztsystem nicht umsetzen. Es sei auch nicht sinnvoll, dass alle Listenspitäler über eine Notfallstation verfügen müssen. Mehrheitlich kritisiert wurde auch die Vorschrift, wonach die Listenspitäler ein Lohn- und Entschädigungssystem haben müssen, das unzweckmässige oder unwirtschaftliche Leistungserbringung verhindert. Das Krankenversicherungsgesetz lasse eine solche Regelung nicht zu, und es werde übermässig in die Wirtschaftsfreiheit der Spitäler und Belegärzte eingegriffen.

Die Gesundheitsdirektion wird die Anregungen aus dem Vernehmlassungsverfahren nun vertieft prüfen und dem Regierungsrat bis Frühling 2020 einen Antrag für eine SPFG-Revision unterbreiten. Um die zeitliche Abstimmung mit der Spitalplanung 2023 zu gewährleisten, sollte die Gesetzesrevision bis Frühling 2021 abgeschlossen sein. Dies ermöglicht, dass sich die Spitäler auf der Grundlage des revidierten SPFG um einen Leistungsauftrag bewerben können.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

Bildsymbol: Vision Spitalplanung 2023 Kanton Zürich
Vision Spitalplanung 2023 Kanton Zürich Quelle: Gesundheitsdirektion

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