Geänderte Rechtsgrundlage zur Bibliotheksförderung

Der Regierungsrat hat die Verordnung zur Bibliotheksförderung angepasst. Diese regelt die Umsetzung der neu im Bildungsgesetz enthaltenen Bestimmung zur Subventionierung von Bibliotheken.

Nachdem der Kantonsrat am 15. April 2019 entschieden hatte, die Subventionen im Bibliothekswesen neu im Bildungsgesetz statt wie bisher im Kulturförderungsgesetz zu regeln, musste die Bibliotheksförderungsverordnung entsprechend angepasst werden. Dabei wurden auch einzelne Bestimmungen aktualisiert, wie beispielsweise die Förderung der Medienkompetenz durch Volksschulbibliotheken oder Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Amtes für Jugend und Berufsberatung zur Entwicklung der Gemeinde- und Volksschulbibliotheken.

Die Änderung des Bildungsgesetzes und die Verordnungsänderung treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)