Freiwillige Abgabe von Waffen und Munition im Kanton Zürich

Nach den grossen Erfolgen der Aktionstage zur freiwilligen Waffenabgabe in den vergangenen Jahren erhält die Bevölkerung des Kantons Zürich auch in diesem Jahr die Gelegenheit, nicht mehr benötigte private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition sowie Laserpointer bei der Kantonspolizei Zürich abzugeben und der Vernichtung zuzuführen.

Die Waffenrückgabe findet statt am

Samstag, 2. November 2019, 08.00 bis 12.00 Uhr, Verkehrspolizeistützpunkt Winterthur, Schaffhauserstrasse 215, 8400 Winterthur

Entgegengenommen werden Faust- und Handfeuerwaffen, Schreckschuss-, Luftdruck-, CO2-, Softair- sowie Imitationswaffen, ausgemusterte Ordonnanzwaffen, Messer, Schlag-, Hieb- und Wurfwaffen, Elektroschockgeräte sowie Munition und Laserpointer. Die rechtliche Grundlage für die Aktion findet sich in Art. 31a des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie in § 8 Abs. 3 der Zürcher Waffenverordnung.

Personen, die Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition abgeben, müssen sich bei der Abgabestelle ausweisen und bestätigen, dass sie auf das weitere Eigentum verzichten und auch mit der Vernichtung einverstanden sind.

Während des Jahres, ausserhalb der Aktion, können Waffen auch auf jedem Polizeiposten abgegeben werden.

Ein Plakat zur freiwilligen Waffenrückgabe im Kanton Zürich kann von unserer Homepage heruntergeladen werden (Prävention/Schusswaffen).


Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Stefan Oberlin

Für diese Meldung zuständig: