Mehr Lohn für Kindergärtnerinnen und Kindergärtner

Der Kanton Zürich will künftig Lehrerinnen und Lehrer ausschliesslich so ausbilden, dass sie sowohl im Kindergarten als auch in der Unterstufe unterrichten können. Der Lohn der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner würde dem Lohn der Lehrpersonen der Primarschule angepasst. Die Bildungsdirektion startet zu dieser Frage eine Vernehmlassung.

Medienkonferenz «Für einen starken Kindergarten» mit Regierungsrätin Silvia Steiner.

Seit zehn Jahren bietet die Pädagogische Hochschule Zürich neben der reinen Kindergartenausbildung einen Studiengang an, mit dem ein Lehrdiplom für den Kindergarten und die Unterstufe (1. bis 3. Klasse) der Primarschule erworben werden kann. Der Lehrgang ist erfolgreich, bei den jungen Studierenden beliebt und verzeichnet jährlich mehr Anmeldungen.

Grösserer Spielraum für die Gemeinden

Für die Gemeinden haben Lehrerinnen und Lehrer mit einer breiteren Ausbildung den Vorteil, dass sie flexibler eingesetzt werden können. Da die Lehrpersonen ein pädagogisches Verständnis für beide Schulstufen mitbringen, können sie zudem die Schülerinnen und Schüler wie auch deren Eltern beim Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe bestmöglich unterstützen.

Kantone vereinheitlichen Zulassungsbedingungen

Damit die Abschlüsse der Lehrpersonen auch weiterhin national anerkannt werden, braucht es ausserdem eine Anpassung an die Vorgaben des seit 2015 geltenden Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich und an das neue Anerkennungsreglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorien (EDK). Diese sehen vor, dass künftig eine Zulassung an die pädagogische Hochschule nach Abschluss einer dreijährigen Fach- und Diplommittelschule nicht mehr möglich ist. Damit werden die Zulassungsvoraussetzungen vereinheitlicht.

Die Ausbildung allein für die Kindergartenstufe verliert aus den genannten Gründen an Bedeutung. In der Vernehmlassung wird deshalb zur Diskussion gestellt, auf diesen Ausbildungsgang zu verzichten.

Gleicher Lohn bei gleicher Ausbildung

Wenn Lehrerinnen und Lehrer im Kindergarten und der Primarschule dieselben Zulassungs- und Studienbedingungen haben, sollen sie künftig auch den gleichen Lohn erhalten. Auch die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sollen gleich entlöhnt werden, unabhängig davon, ob sie im Kindergarten oder auf der Primarstufe arbeiten. Und Kindergärtnerinnen mit einem Kindergarten- oder Seminarabschluss sollen die Möglichkeit erhalten, sich nachzuqualifizieren.

Die Kosten für die höheren Löhne der Kindergärtnerinnen mit einem Lehrdiplom für die Kindergarten- und Unterstufe der Primarschule sowie die Förderlehrpersonen auf der Kindergartenstufe mit einem Diplom in Schulischer Heilpädagogik betragen ungefähr 3 Millionen Franken. Davon sind 20 % durch den Kanton (rund 0,6 Millionen Franken) und 80 % (rund 2,4 Millionen Franken) durch die Gemeinden zu tragen. Die Mehrkosten werden in den kommenden Jahren zunehmen, da sich der Anteil der Lehrpersonen mit einem Lehrdiplom für die Kindergarten- und Unterstufe vergrössern wird.

Der Regierungsrat ermächtigt die Bildungsdirektion die Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassung startet heute Donnerstag, 26. September 2019, und endet Mitte Januar 2020.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)