Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Thurgauer Klinik Aadorf gut

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 29. August 2019 eine Beschwerde der psychiatrischen Klinik Aadorf betreffend Zahlung von Kantonsbeiträgen an stationäre Behandlungen gutgeheissen. Damit hebt es eine Verfügung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und einen Entscheid des Zürcher Sozialversicherungsgericht auf.

Die Klinik Aadorf verfügt über 60 Betten. Sie ist auf der Spitalliste des Kantons Thurgau aufgeführt. Für Patienten aus dem Kanton Thurgau gilt eine innerkantonale Kapazitätsbeschränkung von vier Betten. Vor diesem Hintergrund beschränkte auch der Kanton Zürich im Oktober 2013 seine Finanzierungsbeiträge für Zürcher Patientinnen und Patienten auf maximal vier Betten. Damit wollte der Kanton Zürich verhindern, dass nicht bedarfsnotwendige Überkapazitäten geschaffen werden, zumal der Regierungsrat des Kantons Zürich mit der Zürcher Spitalliste 2012 Psychiatrie sein stationäres Angebot begrenzt hatte und auf ambulante Psychiatrie setzte.

Gegen die Verfügung der Gesundheitsdirektion (GD) erhob die Klinik Aadorf AG Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. Am 29. Mai 2018 bestätigte das Sozialversicherungsgericht den Entscheid der Gesundheitsdirektion.

Das Bundesgericht hat nun am 29. August 2019 sowohl den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts vom 29. Mai 2018 als auch den Entscheid der GD vom 28. Oktober 2013 aufgehoben. In seinem Urteil entschied das Bundesgericht, dass der Kanton Zürich seine Finanzierungsbeiträge für ausserkantonale Wahlbehandlungen nicht unter Berufung auf eine Mengenbeschränkung des Standortkantons der Klinik verweigern dürfe.

Das Urteil bedeutet für den Kanton Zürich, dass Zürcher Patienten, die sich ausserhalb der bisherigen Bettenlimitation in der Klinik Aadorf behandeln liessen, der kantonale Finanzierungsanteil übernommen werden muss. Dabei ist mit Nachzahlungen im einstelligen Millionenbereich zu rechnen. Darüber hinaus erschwert das Urteil aber auch eine bedarfsgerechte Spitalplanung.

Der Kanton Zürich wird sich ab sofort ohne Bettenlimitationen an den Kosten der Behandlung von Zürcher Patientinnen und Patienten in der Klinik Aadorf beteiligen. Bezüglich der Forderungen für frühere Behandlungen planen die Klinik Aadorf und die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich gemeinsam am runden Tisch eine Vereinbarung über die offenen Kantonsbeiträge auszuhandeln.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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