Kanton Zürich: Gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften verstossen

Durch die Kantonspolizei Zürich sind im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen vermehrt Taxifahrer angezeigt worden, die ihre Aufträge über Fahrdienstvermittler abwickelt und dabei massiv gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV2) verstossen haben.

Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass die meisten Lenker über entsprechende Berechtigungen (Kat. B Code 121) sowie ausgerüstete Fahrzeuge verfügen, um berufsmässige Personentransporte durchführen zu dürfen. Viele Chauffeure bekunden jedoch Mühe, die geltenden Arbeits- und Ruhezeitvorschriften einzuhalten; sei dies aus Unkenntnis über die geltenden Vorschriften oder aus wirtschaftlichem Interesse. In beiden Fällen bedeutet dies jedoch, dass die Verkehrssicherheit und somit auch die Sicherheit der Fahrgäste akut gefährdet sind.

Wegen Verstössen gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften wurden durch die Kantonspolizei Zürich in den letzten drei Monaten rund ein Dutzend Fahrzeugführende bei den zuständigen Statthalterämtern zur Anzeige gebracht.
Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten ergab sich aus der Kombination der Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis als Taxifahrer und der anschliessend selbstständigen Tätigkeit als Chauffeur eines Fahrdienstvermittlers. Insbesondere an Abenden oder an Wochenenden führte dies zu teilweise massiven Verstössen.

In einem Fall war der kontrollierte Lenker während 21 Stunden unterwegs, ohne sich an die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu halten. Seine reine Lenkzeit betrug 18 Stunden. Dass unter solchen Umständen die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrgäste akut gefährdet sind, dürfte unbestritten sein.

Kantonspolizei Zürich
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Carmen Surber

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