Städte, Gemeinden und Unternehmen brauchen das Steuer-Reformpaket

Die Umsetzungsvorlage zur Steuerreform 17 sei nötig und massgeschneidert für den Kanton Zürich, sagte Finanzdirektor Ernst Stocker bei seinem traditionellen Sommerspaziergang mit Medienleuten zur Abstimmung vom 1. September. Dieser führte am Freitag nach Horgen – in eine Gemeinde, die besonders stark auf die Unternehmenssteuern angewiesen ist.

In Horgen stammen 42 Prozent der Steuererträge von Unternehmen – von einigen wenigen. Damit liegt die Seegemeinde deutlich über dem kantonalen Durchschnitt von derzeit 23 Prozent. Aber es gibt auch Städte mit einem noch höheren Anteil: Kloten mit 65 und Opfikon mit 53 Prozent (Zürich und Winterthur: 40 und 28 Prozent). Finanzdirektor Ernst Stocker zeigte sich überzeugt, dass es mit der Umsetzungsvorlage und der vorgesehenen Mischung von steuerlichen Massnahmen gelingen kann, den drohenden Wegzug von Unternehmen, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen zu verhindern und diese langfristig zu sichern.

Mit dabei am Medienanlass in Horgen waren auch Gemeindepräsident Theo Leuthold und Marc Winet, Landes- und Standortleiter der in Horgen angesiedelten Dow Europe GmbH. Beide betonten ebenfalls, wie wichtig die am 1. September zur Abstimmung gelangende Umsetzungsvorlage für sie ist – gerade auch für Gemeinden nahe von Nachbarkantonen, die erheblich tiefere Gewinnsteuern haben. Gemäss Leuthold werde seine Gemeinde auf Grund der Vorlage nur vorübergehende Ertragsverluste haben. Winet unterstrich, dass Unternehmen wie Dow auf Planungs- und Rechtssicherheit angewiesen seien – nur damit sei es möglich, den Unternehmenssitz in der Schweiz bei der Konzernzentrale gegen andere, kräftig werbende europäische Länder zu verteidigen. Auch bei einem Ja des Volkes zur Vorlage werde Dow zu jenen Unternehmen gehören, die künftig mehr Steuern bezahlen werden.

Laut Finanzdirektor Ernst Stocker spricht es für das Reformpaket von Regierungs- und Kantonsrat, dass die Stadträte von Zürich und Winterthur sowie der Gemeindepräsidentenverband dieses unterstützen. Es beinhaltet eine Abgeltung der Gemeinden, Städte und Kirchen durch den Kanton von rund 150 Millionen Franken pro Jahr. Deshalb und weil die Steuerbelastung für den Mittelstand im Kanton Zürich bereits sehr massvoll ist, haben der Regierungs- und der Kantonsrat auf weitere Massnahmen bei den natürlichen Personen verzichtet, wie sie andere Kantone vorsehen. Die Unterschiede sind erheblich: In der Stadt Zürich zahlt eine vierköpfige Zweiverdiener-Familie mit einem Bruttoarbeitskommen von 100'000 Franken zum Beispiel 3004 Franken an Staats- und Gemeindesteuern – in Basel, St. Gallen und Lausanne sind es bei gleichen Bedingungen hingegen 4738, 5365 und 8135 Franken.

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