Kanton, Regionen und Gemeinden entwickeln gemeinsame Haltung zum Landschaftsraum unteres Tösstal

Die Baudirektion beginnt dieses Jahr mit der Ausarbeitung einer Natur- und Landschaftsschutzverordnung für das untere Tösstal. Im Vorfeld wurde in einem Pilotverfahren in Zusammenarbeit mit zehn Gemeinden und zwei Planungsregionen eine Gebietsplanung durchgeführt. Das Resultat ist ein Masterplan, der die gemeinsame Haltung zur langfristig erwünschten Entwicklung des Gebiets dokumentiert und die Basis für die Schutzverordnung bildet.

Der Landschaftsraum des unteren Tösstals wird als sehr wertvoll eingestuft. Der kantonale Richtplan verpflichtet deshalb den Kanton Zürich, eine Schutzverordnung für die Landschaftsschutzgebiete «Unteres Tösstal» und «Rheinknie bei Tössegg» auszuarbeiten. Die Startsitzung dazu ist erfolgt. Das gesamte Projekt wird ungefähr drei Jahre dauern. Bei der Erarbeitung der Schutzverordnung wird auf den engen Einbezug der lokalen Akteure grossen Wert gelegt. Die Gemeinden, Planungsregionen sowie Vertretungen der Land- und Forstwirtschaft und der Naturschutzorganisationen sind über eine Begleitgruppe eingebunden. Mit den Landeigentümern und Bewirtschaftern von schutzwürdigen Flächen wird das direkte Gespräch gesucht.

Masterplan dokumentiert die gemeinsame Haltung

Im Vorfeld zur Ausarbeitung der Schutzverordnung führte das Amt für Raumentwicklung erstmals eine Gebietsplanung durch. In diesem Pilotverfahren wurde der Landschaftsraum gemeinsam mit zehn Gemeinden und zwei Planungsregionen ganzheitlich betrachtet und diskutiert, um die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen aufeinander abzustimmen. Das Resultat ist in einem Masterplan festgehalten, der die gemeinsame Haltung der Projektpartner dokumentiert.

Er macht Aussagen zu den Themenbereichen Landschaft, Naturschutz, Erholung und Sport sowie Land- und Forstwirtschaft. Leitsätze formulieren die künftige Stossrichtung für die Nutzung und Gestaltung des Landschaftsraumes. So sollen die ländlichen Qualitäten mit seiner weitgehend intakten Kulturlandschaft erhalten bleiben sowie schutzwürdige Lebensräume gesichert und aufgewertet werden. Gleichzeitig soll weiterhin eine landschafts- und naturverträgliche Weiterentwicklung der Landwirtschaft möglich sein. Das untere Tösstal soll zudem ein Erholungsgebiet vorwiegend für die lokale Bevölkerung bleiben. Der Masterplan bildet die Grundlage für die Erarbeitung der Schutzverordnung sowie für die Realisierung weiterer Massnahmen und Projekte.

Wertvolle Landschaft für Natur und Mensch

Die Landschaft im unteren Tösstal ist geprägt durch ein vielfältiges Mosaik von Reben, Wiesen, Weiden und Ackerflächen, eng verzahnt mit den grossen Waldgebieten am Irchel und Dättenberg sowie den auenartigen Flussabschnitten entlang der Töss. Die Region ist ein wichtiges Erholungsgebiet für die lokale Bevölkerung, hat grosse Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft und beherbergt gleichzeitig eine für den Kanton einzigartige Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten.

Die Projektpartner: zehn Gemeinden und zwei Planungsregionen

Berg am Irchel, Buch am Irchel, Bülach, Dättlikon, Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Neftenbach, Pfungen, Rorbas, Planungsgruppe Zürcher Unterland, Regionalplanung Winterthur und Umgebung.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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