Verordnungen zu Tagesstrukturen und Tagesschulen angepasst

Der Regierungsrat hat die Verordnungen zu Tagesstrukturen und Tagesschulen angepasst. Damit liegen den Gemeinden die gesetzlichen Grundlagen für den Aufbau und Betrieb von Tagesschulen vor. Die Verordnungsänderungen und die vom Kantonsrat im Juli 2018 verabschiedeten Änderungen im Volksschulgesetz treten per 1. August 2019 in Kraft.

Das Volksschulgesetz enthielt bisher keine Rechtsgrundlage für Tagesschulen. Gestützt auf einen Antrag des Regierungsrats hat der Kantonsrat im Juli 2018 eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Volksschulgesetz verankert.

Auf dieser Grundlage wurden auch Anpassungen auf Verordnungsstufe nötig. Der Regie-rungsrat hat diese nun verabschiedet und auf Beginn des Schuljahres 2019/20 in Kraft gesetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Tagesschulen auf freiwilliger Basis im Kanton Zürich zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.

Inhaltlich wurden hauptsächlich die bestehenden Hortrichtlinien der Bildungsdirektion in die Volksschulverordnung überführt und die entsprechenden Vorgaben für Tagesschulen festgelegt. Die Gemeinden erhalten für die Umsetzung eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)