Bewährte Praxis bei Direktionsverteilung

Zum Vorgehen bei der Direktionsverteilung hält der Regierungsrat fest: Die geltende Praxis auf Basis der bestehenden rechtlichen Grundlagen hat sich bewährt. Der Regierungsrat bedauert die Verletzung des Kollegialprinzips durch Justizdirektorin Jacqueline Fehr.

Dem Regierungsrat ist die gute Zusammenarbeit als Kollegialbehörde sehr wichtig. Die öffentlichen Äusserungen von Justizdirektorin Jacqueline Fehr zur Praxis bei der Direktionsverteilung stellen eine Verletzung des Kollegialprinzips dar, was der Regierungsrat bedauert.

Die geltende Praxis der Direktionsverteilung basiert auf bestehenden rechtlichen Grundlagen. Die Regierung konstituiert sich nach Neuwahlen unmittelbar nach dem gemeinsamen Ablegen des Amtsgelübdes von Kantons- und Regierungsrat und teilt die Direktionsverteilung dem Kantonsrat und der Öffentlichkeit mit. Erst zu diesem Zeitpunkt ist der neu gewählte Regierungsrat beschlussfähig. Konkrete Anträge für eine Änderung der geltenden Praxis wurden bis anhin nicht gestellt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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