Vernehmlassung für Senkung der Verkehrsfondseinlage gestartet
Medienmitteilung 14.05.2019
Die Volkswirtschaftsdirektion startet die Vernehmlassung über eine Senkung der jährlichen Mindesteinlagen in den Verkehrsfonds von 70 auf 55 Mio. Franken. Sie lädt die von einer Änderung betroffenen Kreise zur Stellungnahme ein. Der Regierungsrat will die Einlagen senken, weil sich die Infrastrukturfinanzierung von Eisenbahnprojekten mit dem nationalen Bahninfrastrukturfonds grundsätzlich geändert hat und die langfristige Investitionsplanung des kantonalen Verkehrsfonds zeigt, dass tiefere Einlagen für die übrigen kantonalen öV-Projekte ausreichen.
Der kantonale Verkehrsfonds wurde geschaffen, um Infrastrukturausbauten für den öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich zu finanzieren. Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG) sieht zurzeit eine jährliche Mindesteinlage von 70 Mio. Franken vor. Der Regierungsrat will diese auf 55 Mio. Franken senken. Grund für die tieferen Einlagen ist eine Änderung der Infrastrukturfinanzierung auf nationaler Ebene: Seit 2016 werden alle Eisenbahn-Infrastrukturausbauten aus dem nationalen Bahninfrastrukturfonds finanziert. Das entlastet den kantonalen Verkehrsfonds, weil die Finanzierung der Ausbauten der Zürcher S-Bahn entfällt. Weiterhin aus dem Verkehrsfonds zu finanzieren sind Investitionen für den öffentlichen Nahverkehr, also Infrastrukturausbauten von Trams, Stadtbahnen und Trolleybussen, sowie Amortisationen von früher getätigten Investitionen. Die langfristige Planung des Verkehrsfonds zeigt, dass mit einer jährlichen Einlage von 55 Mio. Franken sowohl bereits geplante Projekte als auch künftige Projekte im bisherigen Umfang finanziert werden können. Für die geplante Anpassung der Mindesteinlage braucht es eine Gesetzesänderung.
Vernehmlassung soll klare Verhältnisse schaffen
In der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 hatten die Stimmberechtigten eine Änderung des PVG in der vom Kantonsrat beschlossenen Version (Vorlage 5292c) abgelehnt. Die Abstimmungsvorlage beinhaltete jedoch nicht nur eine Kürzung der Mindesteinlage in den Verkehrsfonds von 70 auf 55 Mio. Franken. Im Rahmen des damaligen Sparprogramms beschloss der Kantonsrat zusätzliche Kürzungen für die Jahre 2017 bis 2019 auf jährlich 20 Mio. Franken, welche bis 2037 hätten kompensiert werden sollen. Es ist bei dieser Ausgangslage unklar, ob die Stimmberechtigten sich grundsätzlich gegen eine Kürzung oder lediglich gegen die Spezialregelung für die Jahre 2017 bis 2037 ausgesprochen haben. Mit der Vernehmlassung will der Regierungsrat nun klare Verhältnisse schaffen.
Die von einer Änderung der Einlage in den Verkehrsfonds betroffenen Kreise, dazu gehören die Gemeinden, politische Parteien, Verkehrsunternehmen, Planungsregionen, regionale Verkehrskonferenzen und weitere Verbände, Kommissionen und Interessierte, sind eingeladen, bis 31. Juli 2019 zu Handen der Volkswirtschaftsdirektion Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion mit Beschluss Nr. 424/2019 zur Vernehmlassung ermächtigt.
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)