Erfreuliche Solidarität beim NFA

Der Finanzdirektor des Kantons Zürich ist erfreut über den gestrigen Entscheid des Nationalrates zum Nationalen Finanzausgleich (NFA). Dieser verleiht dem Solidaritätswerk der Kantone mehr Fairness auch gegenüber den Geberkantonen. Der Kanton Zürich kann verglichen mit dem bisherigen Regime künftig mit einer Entlastung bei seinen Zahlungen rechnen.

Finanzdirektor Ernst Stocker hat sich im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen jahrelang für eine Reform des NFA eingesetzt. Die Ausgangslage war nicht einfach, weil die Nehmerkantone bei weitem in der Mehrheit sind. Dennoch ist es schliesslich gelungen, einen Kompromiss zu finden, den 22 der 26 Kantone mittragen konnten. Dabei mussten beide Seiten markante Zugeständnisse machen. Dass der Nationalrat das vom Bundesrat und vom Ständerat mitgetragene Kompromisspaket nun trotz des Widerstands aus einzelnen Nehmerkantonen nicht mehr aufgeschnürt, sondern gutgeheissen hat, wertet Ernst Stocker als erfreuliches Zeichen zu Gunsten der nationalen Solidarität und des Föderalismus. Mit dem neuen Mechanismus wird verhindert, dass die Mittelverteilung alle vier Jahre zu einem politischen Seilziehen führt. Die Geberkantone und Kantone mit überdurchschnittlichen soziodemografischen Lasten, also vor allem Kantone mit grossen Städten und Agglomerationen, werden künftig entlastet, weil dieser Teil des Ausgleichs besser alimentiert wird. Wie gross die Entlastung für den Kanton Zürich ab 2021/22 schliesslich ausfällt, wird von der Entwicklung der Ressourcenstärke der Schweiz und der einzelnen Kantone abhängen.

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

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