Neue Regeln zur Aufnahme in die Maturitätsschulen

Ab 2021 zählen für den Übertritt ans Kurzgymnasium die Vornoten und die Aufnahmeprüfung beschränkt sich auf Mathematik und Deutsch. Mit seinem Beschluss zur neuen Verordnung hat der Regierungsrat den Übertritt in die fünf Maturitätsschultypen harmonisiert. Die neue Verordnung tritt im August 2020 in Kraft.

Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung über die Aufnahme in die Zürcher Maturitätsschulen erlassen. Mit der neuen Verordnung gelten für den Übertritt in Langgymnasium, Kurzgymnasium, Fachmittelschule, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule und Berufsmaturitätsschule weitgehend dieselben Regeln: Es zählen zur einen Hälfte die Vornoten und zur anderen Hälfte die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik. Bislang wurde in verschiedenen Maturitätsschultypen auch Französisch oder Englisch geprüft und in einigen Fällen auf die Vornoten verzichtet. Da die Vornoten künftig bei allen Aufnahmeprüfungen zählen, werden keine mündlichen Prüfungen mehr durchgeführt.

Auch die Regeln zum Bestehen der Aufnahmeprüfung werden mit der neuen Verordnung vereinheitlicht. Für die Aufnahme in ein Langgymnasium oder ein Kurzgymnasium muss der Durchschnitt aus der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote mindestens 4.75 betragen; für die berufsorientierten Maturitätsschultypen (Fachmittelschule, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule und Berufsmaturitätsschule) braucht es einen Durchschnitt von 4.5. Bei Schülerinnen und Schülern, die nicht alle Vorleistungsfächer in der höchsten Angebotsstufe der Sek A absolviert oder eine Privatschule besucht haben, zählen die Vornoten nicht. Zum Ausgleich liegt die Note, die sie für einen Übertritt benötigen, eine Viertelnote tiefer. Schülerinnen und Schüler aus der Sek B brauchen für die Zulassung an die Aufnahmeprüfung eine Empfehlung ihrer Klassenlehrperson.

Die neue Verordnung tritt im August 2020 in Kraft. Die Aufnahmeprüfungen vom März 2020 unterliegen noch den bisherigen Reglementen. Die neue Verordnung wird für die Gymnasien, die Handelsmittelschulen, die Fachmittelschulen und die Berufsmaturitätsschulen erstmals im März 2021 angewendet; für die Informatikmittelschule im Oktober 2020.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)