Künstliche Hüft- und Kniegelenke: Kanton und Fachverband setzen gemeinsam auf Qualität

Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einem künstlichen Hüft- oder Kniegelenk in den Zürcher Listenspitälern gilt seit diesem Jahr ein ausgebautes Qualitätscontrolling. Gemeinsames Ziel der Gesundheitsdirektion und des Fachverbands swiss orthopaedics ist es, die Indikations- und Ergebnisqualität weiter zu verbessern.

Um die Qualität der Spitalbehandlungen für die Patientinnen und Patienten zu sichern und zu stärken, gelten für die Spitäler mit kantonalen Leistungsaufträgen gezielte Anforderungen. Dazu gehört in spezifischen Bereichen auch die Verankerung eines klar definierten Qualitätscontrollings mit Qualitätssicherung durch Fachgesellschaften oder durch Zertifizierungen. Für Operationen, bei denen künstliche Hüft- oder Kniegelenke eingesetzt werden, hat swiss orthopaedics zusammen mit der Gesundheitsdirektion die Umsetzung dazu erarbeitet. Swiss orthopaedics ist der nationale Fachverband der nach schweizerischen Qualitätsstandards ausgebildeten Orthopäden und Traumatologen.

Das Qualitätscontrolling für die Zürcher Listenspitäler mit dem entsprechenden Leistungsauftrag baut auf dem nationalen Implantat-Register für Hüft- und Knieimplantate auf. Ab Mitte 2019 wird die Lebensqualität bei allen Patienten, die mit einem künstlichen Hüft- oder Kniegelenk behandelt werden, anhand eines Fragebogens vor der Operation und ein Jahr nach der Operation ermittelt und dokumentiert. Die Ergebnisse werden mit den Revisionsraten des Registers abgeglichen und zuhanden der Spitäler und eines Qualitätsboards ausgewertet. Ziel ist es, dass die Spitäler durch den Vergleich untereinander, der unter Aufsicht des Qualitätsboards erfolgt, ihre Indikations- und Ergebnisqualität gezielt verbessern können.

Für swiss orthopaedics gilt diese Qualitätsmassnahme als Pilotprojekt für ein neu geschaffenes Qualitätslabel («swiss orthopaedics excellence»), das denjenigen Orthopäden und Traumatologen verliehen werden soll, welche die damit verbundenen Anforderungen erfüllen. Dazu müssen sie unter anderem ihre Indikations- und Ergebnisqualität für Schlüsseleingriffe dokumentieren und von einer externen Stelle auditieren lassen.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich können auf eine bedarfsgerechte und effiziente Spitalversorgung zählen. Die Grundlage dazu bilden die Zürcher Spitallisten, die seit 2012 in Kraft sind. Mit gezielten Anpassungen haben der Regierungsrat und die Gesundheitsdirektion in den vergangenen Jahren der Sicherstellung der Qualität der Spitalbehandlungen kontinuierlich Rechnung getragen. Dazu zählen insbesondere auch die Vorgaben zu Mindestfallzahlen, die sich seit 2012 bewährt haben.

(Gemeinsame Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion mit swiss orthopaedics)

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