Vereinbarung zu den universitären Immobilien

Der Regierungsrat schliesst mit der Universität Zürich eine Vereinbarung über die Anforderungen an die universitären Bauten ab. Mit diesem Schritt wird die gesetzliche Neuregelung des universitären Immobilienwesens abgeschlossen.

Der Kantonsrat hat am 14. September 2015 eine Änderung des Universitätsgesetzes beschlossen, mit der das universitäre Immobilienwesen neu geregelt wurde. Diese Gesetzesänderung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten, zusammen mit der Immobilienverordnung der Universität Zürich.

Als letzten Schritt verlangt das Universitätsgesetz gemäss § 39 a Abs. 2, dass der Regierungsrat mit der Universität eine Vereinbarung in Bezug auf die universitären Immobilien abschliesst. Diese Vereinbarung regelt insbesondere die Anforderungen an das Immobilienmanagement der UZH, die Vorgaben des Kantons Zürich sowie die Berichterstattung. Als nächstes muss die Vereinbarung noch vom Kantonsrat genehmigt werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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