Sanierung der Jagdschiessanlage Embrach beginnt im nächsten Winter

Die neue Jagdschiessanlage in Bülach steht aufgrund langwieriger Rechtsverfahren nicht rechtzeitig zur Verfügung. Die Baudirektion und die Gemeinde haben sich darum auf einen stark reduzierten Weiterbetrieb der Anlage in Embrach geeinigt. Fremdstoffe werden dabei keine mehr in der Umwelt abgelagert. Die Sanierung der Anlage kann parallel zum vorläufigen Weiterbetrieb beginnen.

Mit der Hege und Pflege des heimischen Wildbestandes erfüllen die Jägerinnen und Jäger im Kanton Zürich eine wichtige Aufgabe im Dienst der Allgemeinheit. Eine gute Aus- und Weiterbildung an der Jagdwaffe ist im Interesse der Sicherheit und des Tierwohls unerlässlich. Das Gesetz verpflichtet den Kanton Zürich dazu, den Jägerinnen und Jägern das dafür erforderliche obligatorische und freiwillige Schiesstraining zu ermöglichen. Seit vielen Jahren trainieren die Zürcher Jägerinnen und Jäger grösstenteils in der Jagdschiessanlage Au in Embrach. Die inzwischen in einer geschützten Auenlandschaft gelegene Anlage muss wegen zu hoher Schadstoffbelastungen saniert werden. Darum begann die Baudirektion bereits 2011 mit der Planung einer neuen Anlage in Bülach, die hinsichtlich Lärm- und sonstigen Umweltimmissionen die modernsten Anforderungen erfüllt. Vorgesehen war, diese Anlage bis spätestens Ende 2019 in Betrieb zu nehmen und die Anlage in Embrach stillzulegen.

Rechtsverfahren verzögert neue Anlage

Allerdings verzögert sich die Inbetriebnahme der neuen Anlage in Bülach aufgrund eines jahrelangen Rechtsverfahrens, das von der Beschwerde führenden Partei über alle Instanzen bis ans Bundesgericht weitergezogen wurde. Das Bundesgericht entschied schliesslich im August 2018, nicht auf die Beschwerde gegen den Gestaltungsplan für die neue Anlage in Bülach einzutreten. Entsprechend hat die Baudirektion den Gestaltungsplan nun überarbeitet und redimensioniert, wie ursprünglich vom Baurekursgericht gefordert. Die vorgenommenen Änderungen im revidierten Gestaltungsplan gehen teilweise deutlich über die von den Gerichten verlangten Reduktionen und Optimierungen hinaus. Der überarbeiteten Gestaltungsplan wurde anfangs Februar festgesetzt. Gegen die am 6. Februar erlassene Verfügung der Baudirektion ist kein Rekurs eingegangen. Der revidierte Gestaltungsplan ist somit rechtskräftig. In den kommenden Monaten wird nun die Projektierung der neuen Anlage in Bülach vorangetrieben sowie das Baugesuch vorbereitet. Parallel dazu wird die Jagdschiessanlage Widstud AG als Betriebsgesellschaft gegründet.  

Beschränkter Weiterbetrieb in Embrach unumgänglich

Aufgrund der Verzögerungen hat die Baudirektion diverse Optionen für eine unterbruchsfreie Sicherstellung des jagdlichen Schiessens im Kanton Zürich geprüft. Dabei erwies sich eine Auslagerung auf Jagdschiessanlagen in den benachbarten Kantonen aufgrund der begrenzten Kapazitäten als nicht praktikabel. Als einzig mögliche Option bleibt ein vorläufiger Weiterbetrieb der Anlage in Embrach.

Die Gemeinde Embrach hat einer solchen Verlängerung des Betriebs bis zur Eröffnung der neuen Anlage in Bülach, maximal jedoch bis Ende 2024, zugestimmt. Allerdings wird der Betrieb ab 2020 stark eingeschränkt. Das Schiessen auf Wurftauben wird vollständig eingestellt. Es bleiben somit lediglich die Kugelschiessanlage sowie die Blechhasenanlage für Schrotschüsse in Betrieb. Bei diesen Anlagen werden neue Kugelfangeinrichtungen installiert. Somit gelangen weder Wurftaubenfragmente noch Projektile und Stahlschrot mehr in die Umwelt. Die Anzahl der insgesamt abgegebenen Schüsse reduziert sich um 60 bis 70 Prozent.  

Sanierung in Etappen – der Natur zuliebe

Trotz vorläufigem Weiterbetrieb der Anlage wird die Altlastensanierung des Areals in der Tössaue in Embrach wie geplant beginnen. Die Baudirektion hat die Arbeiten am Sanierungsprojekt in den letzten Jahren intensiv vorangetrieben. Umfangreiche, zusätzliche Untersuchungen zur horizontalen und vertikalen Verteilung vorhandener Schadstoffe, zur Hydrologie des Hangfusses und des vorhandenen wertvollen Hochmoores waren notwendig, um die Rahmenbedingungen des Sanierungsprojekts abzustecken und die Rekultivierung des Areals zu planen. Vorgesehen ist nun eine etappenweise Sanierung und Rekultivierung der sanierten Flächen. Die Etappierung soll eine natürliche Wiederbesiedlung der einzelnen sanierten Flächen durch die in der Tössaue vorkommenden, teilweise gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tiere im Anschluss an die jeweilige Sanierungsetappe ermöglichen.

Die erste Stufe der zweistufigen Submissionsverfahren zur Vergabe der Sanierungsarbeiten an ein spezialisiertes Unternehmen oder eine Arbeitsgemeinschaft konnte inzwischen abgeschlossen werden. Im Herbst 2019 dürfte die zweite Phase der Submission abgeschlossen sein, sodass ab Winter 2020 mit der ersten Etappe der Sanierung begonnen werden kann. Sobald das Sanierungskonzept im Detail vorliegt, wird die Baudirektion darüber informieren.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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