Drei Verordnungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gehen in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zu drei Verordnungen durchzuführen: zum Neuerlass der Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten, zur Änderung der Kinder- und Jugendhilfeverordnung sowie zur Änderung der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich.

Ende 2017 hat der Kantonsrat Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beschlossen. Neu wurden Melde- und Bewilligungspflichten für Kindertagesstätten und Tagesfamilien ins Gesetz aufgenommen. Diese Pflichten sollen in einer neuen Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TAK) geregelt werden und die bisherigen Krippenrichtlinien ersetzen.

Die Änderungen des KJHG haben auch Anpassungen der Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV) zur Folge. Diese betreffen unter anderem die Aufgaben, die das Amt für Jugend und Berufsberatung im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wahrnimmt. Zudem muss aufgrund der Gesetzesänderung die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich (SPMV) angepasst werden, da die Massnahmenarten und die Dauer des Anspruchs neu auf Verordnungsebene geregelt werden.

Die drei Verordnungen sollen gleichzeitig mit dem geänderten KJHG am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die Vernehmlassung zu den Entwürfen der V TAK, KJHV dauert vom 6. März bis am 6. Juni 2019.

Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «KJH», verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)