Deutsches Ermittlungsverfahren gegen AfD-Mitglieder: Voraussetzungen für Schweizer Rechtshilfe erfüllt

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat beim Kanton Zürich um Rechtshilfe im Verfahren gegen die deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und weitere Personen ersucht. Der Kanton Zürich hat die Ersuchen geprüft und genehmigt, da der in den Ersuchen geschilderte Sachverhalt auch Tatbestände nach Schweizer Recht erfüllt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird nun Zeugen einvernehmen sowie Schriftstücke sicherstellen und anschliessend prüfen, ob die Beweismittel an die Staatsanwaltschaft Konstanz herausgegeben werden können.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz führt seit November 2018 ein Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz und weiterer Delikte. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Konstanz am 27. Dezember 2018 und am 1. Februar 2019 Rechtshilfeersuchen an die Zürcher Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Ersuchen beinhalten die Herausgabe von Schriftstücken sowie die Einvernahme von Zeugen im Zusammenhang mit Spenden im Namen einer Zürcher Firma für den Wahlkampf von Alice Weidel.

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat die Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Konstanz einer vertieften rechtlichen Beurteilung unterzogen und ist zum Schluss gekommen, dass der in den Rechtshilfeersuchen geschilderte Sachverhalt die Tatbestände der Urkundenfälschung und Begünstigung nach Schweizer Recht erfüllt. Damit hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich die doppelte Strafbarkeit und die Rechtshilfefähigkeit der Ersuchen bejaht.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz Zeugen einvernehmen sowie schriftliche Unterlagen sicherstellen. Anschliessend wird das Rechtshilfeverfahren mit dem Entscheid darüber abgeschlossen, ob die Ergebnisse der Vollzugshandlungen an die Staatsanwaltschaft Konstanz herausgegeben werden dürfen. Diese muss dann ihrerseits entscheiden, ob und inwiefern die Ergebnisse für das Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis von Relevanz sind. Auch nach der Gewährung von Rechtshilfe verbleibt die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit weiterhin bei der Staatsanwaltschaft Konstanz. Über den Inhalt diese Medienmitteilung hinaus kann die Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb keine weiteren Fragen beantworten.

Ansprechperson für Medien:
Erich Wenzinger, Leiter Kommunikation Staatsanwaltschaft Kanton Zürich, Tel. 043 258 22 21

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