Überführung des Lehrmittelverlags in eine Aktiengesellschaft

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat für die Überführung des Lehrmittelverlages in eine Aktiengesellschaft ein rückzahlbares Darlehen zu gewähren und aufgrund der Verschiebung der Verselbstständigung ein Budget für 2019 zu beschliessen.

Der Kantonsrat hat am 11. April 2016 das Gesetz über den Lehrmittelverlag beschlossen, mit dem der Lehrmittelverlag Zürich, heute eine unselbstständige Anstalt des Kantons, in eine Aktiengesellschaft überführt wird. In einem ersten Schritt wurde die Lehrmittelverlag Zürich AG mit einem Aktienkapital von Fr. 100’000 gegründet und das Gesetz teilweise in Kraft gesetzt.

Die Überführung des heutigen Lehrmittelverlags in eine Aktiengesellschaft war ursprünglich auf den 1. Januar 2019 vorgesehen. Bei der Vorbereitung der Überführung Ende 2018 zeigte sich, dass noch verschiedene finanzrechtliche Fragen offen waren, sodass das Gesetz über den Lehrmittelverlag Anfang Jahr nicht vollständig in Kraft gesetzt werden konnte.

Der Lehrmittelverlag wird deshalb zurzeit weiterhin als kantonale unselbstständige Anstalt geführt. Der Kantonsrat muss aus diesem Grund für 2019 nochmals ein Budget mit positivem Saldo für den Lehrmittelverlag Zürich beschliessen. Dieses Budget beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat mit einem Nachtragskredit.

Damit der Lehrmittelverlag seine Tätigkeit ab 1. Januar 2020 als Aktiengesellschaft aufnehmen kann, benötigt er liquide Mittel. Das Gesetz ermöglicht, dem Lehrmittelverlag Zürich AG Darlehen zu gewähren. Der Regierungsrat sieht vor, der AG ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen von höchstens Fr. 8'000’000 zu gewähren. Zugleich soll das Aktienkapital der Lehrmittelverlag Zürich AG von heute Fr. 100’000 auf Fr. 1'000’000 erhöht werden. Dafür ist eine neue Ausgabe von Fr. 8'900’000 nötig, über die der Kantonsrat beschliessen muss.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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