Auch die ipw ist jetzt selbstständig ‒ einheitliches Modell für alle vier kantonalen Spitäler

Seit diesem Jahr verfügen alle vier kantonalen Spitäler über die selbe Rechtsform und sind mit denselben unternehmerischen Kompetenzen ausgestattet: Mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes per 1. Januar 2019 ist auch die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland als öffentlich-rechtliche Anstalt verselbstständigt. Die Verantwortung für die Führung der Psychiatrieklinik ist von der Gesundheitsdirektion auf den neuen Spitalrat übergegangen.

Der vom Regierungsrat angestossene Prozess, für alle vier kantonalen Spitäler die gleichen Grundlagen und Voraussetzungen zu schaffen, ist abgeschlossen: Mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes per 1. Januar 2019 ist auch die Integrierte Psychiatrie Winterthur - Zürcher Unterland (ipw) eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt. Die bisher als unselbstständiger Betrieb der Gesundheitsdirektion geführte Psychiatrieklinik mit über 860 Mitarbeitenden verfügt damit über die selbe Rechtsform und Autonomie wie die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK), das Universitätsspital Zürich (USZ) und das Kantonsspital Winterthur (KSW). Der Kantonsrat hatte das ipw-Gesetz an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2018 mit grossem Mehr verabschiedet; bereits im Jahr zuvor hatte er diesen Schritt bei der PUK vollzogen und den Anpassungen an den Gesetzen zum USZ und zum KSW zugestimmt.

Innerhalb der Rechtsform der selbstständigen Anstalt haben nun alle vier kantonalen Spitäler eine weitgehende Selbstverantwortung über die Betriebsführung erhalten. Sie verfügen damit über die nötige Autonomie und die unternehmerischen Kompetenzen zur langfristigen Sicherung ihrer Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit. Dazu gehört nicht zuletzt die Verfügungsgewalt über die baulichen Investitionen: Mit der Übertragung der Immobilien im Baurecht können alle vier kantonalen Spitäler über bauliche Investitionsvorhaben, die sie selbst bezahlen müssen, auch selbst entscheiden. Mit dem einheitlichen Modell bleiben die vier Spitäler dauerhaft im Eigentum des Kantons, und für das Personal bleibt das kantonale Personalrecht wirksam.

In den Regionen Winterthur und Zürcher Unterland stark verwurzelt

Mit dem Inkrafttreten des ipw-Gesetzes per 1. Januar 2019 ist die Führung der Klinik von der Gesundheitsdirektion an den ipw-Spitalrat unter dem Präsidium von Susanne Hofer übergegangen. Der Spitalrat ist als oberstes Führungsorgan für die strategische Ausrichtung und damit auch für die Leistungsfähigkeit und den Erfolg des Spitals verantwortlich. Seine Eigentümerrolle nimmt der Kanton bei der ipw, wie bei den anderen drei kantonalen Spitälern, über die Eigentümerstrategie wahr.

In der neuen Rechtsform wird die ipw alle bisher erbrachten Leistungen weiterführen. Sie trägt dabei einen grossen Teil der integrierten psychiatrischen Versorgung der Regionen Winterthur und Zürcher Unterland mit ungefähr 460'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. An insgesamt 15 Standorten betreibt die ipw verschiedene gemeindenahe ambulante, tagesklinische und stationäre Behandlungsangebote und deckt alle psychiatrischen Krankheitsbilder vom Jugendlichen bis ins hohe Alter ab. Die ipw gilt als Pionierin der integrierten und vernetzten Versorgung und ist eine der grössten Arbeitgeberinnen in der Region. Mit rund 130 Ausbildungsverhältnissen engagiert sie sich zudem stark in der Nachwuchsförderung.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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