Verordnungsänderung im Bereich Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Medienmitteilung 29.11.2018
Öffentliche Institutionen können neu bei Bedarf Beratungsleistungen der kantonalen Berufsinformationszentren in Anspruch nehmen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung vom 27. November 2013 beschlossen. Neu dürfen öffentliche Institutionen, wie beispielsweise Gemeinden oder Jugendheime bei Bedarf Beratungsleistungen der kantonalen Berufsinformationszentren in Anspruch nehmen. Die Beratungen sind kostenpflichtig. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Bildungsdirektion – Medienstelle