Verordnungsänderung im Bereich Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Öffentliche Institutionen können neu bei Bedarf Beratungsleistungen der kantonalen Berufsinformationszentren in Anspruch nehmen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung vom 27. November 2013 beschlossen. Neu dürfen öffentliche Institutionen, wie beispielsweise Gemeinden oder Jugendheime bei Bedarf Beratungsleistungen der kantonalen Berufsinformationszentren in Anspruch nehmen. Die Beratungen sind kostenpflichtig. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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