Sachplan geologische Tiefenlager: Starke Rolle des Kantons Zürich auch in letzter Etappe
Medienmitteilung 22.11.2018
Der Bundesrat hat gestern Etappe 2 der Standortsuche für künftige geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle abgeschlossen. Das Sachplanverfahren zur Standortwahl hat sich bisher bewährt. Der Regierungsrat stellt aber auch Mängel fest und fordert für Etappe 3 entsprechende Verbesserungen und Korrekturen.
Der Regierungsrat hat im März 2018 im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu Etappe 2 Stellung genommen. Der Kanton bekräftigt zum Abschluss dieser Etappe die wichtigsten Erkenntnisse und Forderungen daraus:
Das 2008 gestartete Sachplanverfahren zur Standortwahl für geologische Tiefenlager hat sich bisher bewährt. Das etappenweise Vorgehen ermöglicht eine schrittweise Einengung bei der Wahl der geeigneten Standorte. Dabei hat das Kriterium Sicherheit oberste Priorität.
Verbesserungspotenzial im Sachplanverfahren
Der Regierungsrat stellt im Sachplanverfahren auch Mängel fest: Die Prozessführung des Bundesamts für Energie (BFE), die Planung und Durchführung der Arbeiten für das geologische Tiefenlager durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) sowie die sicherheitstechnische Überprüfung der Vorschläge der Nagra im Bereich Geomechanik/Bautechnik durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überzeugen nicht durchwegs.
Der Regierungsrat hat die Standortgebiete Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (ZH/TG) zur Weiterbearbeitung in Etappe 3 empfohlen. Der Kanton nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat dieser Empfehlung gefolgt ist.
Verbesserungen dank kantonaler Experten
Die kantonalen Experten leisten einen bedeutenden Beitrag bei der Beurteilung von Fakten und Dokumenten zum Tiefenlager. So wurde die Qualität des Nagra-Seismikprogramms massiv verbessert oder auf ungenügende Konzeption in der Lagerauslegung hingewiesen. Auch deshalb muss das BFE die starke Rolle des Kantons Zürich bei der sicherheitstechnischen Beurteilung der Tiefenlager-Planung akzeptieren und unterstützen.
Weiter hält der Regierungsrat seit 2012 an seiner Haltung fest, dass die Oberflächenanlagen nicht in strategischen Interessensgebieten für die langfristige Trinkwasserversorgung gebaut werden dürfen. Diese umfassen neben den grossen, wichtigen Grundwasservorkommen auch deren Zuströmgebiete.
Die finanzielle Unterstützung der Kantone und der Standortregionen durch die Nagra muss mindestens im bisherigen Rahmen beibehalten werden. Ebenso sind die Aufwendungen der Gemeinden für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tiefenlager nach dem Verursacherprinzip zu entschädigen.
Sachplan geologische Tiefenlager zur Standortauswahl
Das Standortauswahlverfahren wird im Sachplan geologische Tiefenlager des Bundes geregelt. Darin sind die Verfahren und Kriterien festgelegt, nach denen das Auswahlverfahren schrittweise und systematisch für die beiden Lagertypen SMA (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) und HAA (hochradioaktive Abfälle/abgebrannte Brennelemente) durchgeführt werden soll. Das Verfahren ist in drei Etappen gegliedert, die jeweils durch Vernehmlassungen und Bundesratsentscheide abgeschlossen werden:
- Etappe 1 – Identifizierung geeigneter geologischer Standortgebiete, abgeschlossen im November 2011
- Etappe 2 – Auswahl von mindestens zwei Standorten je Lagertyp, abgeschlossen im November 2018
- Etappe 3 – Standortwahl und Rahmenbewilligungsverfahren für beide Lagertypen, fakultatives Referendum auf nationaler Ebene
(Medienmitteilung der Baudirektion)