Beiträge an die Schulkosten für Kinder aus Durchgangszentren angepasst

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Staatsbeiträge für den obligatorischen Schulunterricht von Kindern und Jugendlichen aus Durchgangszentren auf Verordnungsstufe neu zu regeln. Gleichzeitig werden die Pauschalbeiträge dem heutigen Bedarf angepasst und finanzielle Ungleichbehandlungen ausgeräumt.

Die Standortgemeinden von Durchgangszentren für Asylsuchende erhalten vom Kanton Staatsbeiträge an die Kosten, die entstehen, wenn die Kinder und Jugendlichen den obligatorischen Schulunterricht besuchen.

Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus den Durchgangszentren besuchen entweder Aufnahmeklassen, in denen ausschliesslich Kinder aus einem Durchgangszentrum unterrichtet werden, oder bereits bestehende andere Klassen der Gemeinde. Neu leistet der Kanton denselben Beitrag an beide Modelle, wodurch eine finanzielle Ungleichbehandlung beseitigt wird. Zudem werden die seit 1986 unveränderten Pauschalbeiträge an die Schulkosten den heutigen Gegebenheiten angepasst.

Für den Kanton entstehen durch die Verordnungsanpassungen jährliche Mehrkosten von rund 800›000 Franken, die den Standortgemeinden von Durchgangszentren zugutekommen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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