Todesfall auf Autobahnrastplatz geklärt

Ein Fremdverschulden am Tod einer auf dem Autobahnrastplatz Baltenswil Nord tot aufgefundenen Person kann ausgeschlossen werden.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland konnte in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich und dem Rechtsmedizinischen Institut Zürich den Todesfall eines 18-jährigen Albaners, welcher am 10. September 2018 auf dem Autobahnrastplatz Baltenswil Nord tot neben einem Personenwagen der Marke Kia aufgefunden wurde, klären. Es liegen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod des Albaners vor. Insbesondere kann ausgeschlossen werden, dass ein unfallursächliches Geschehen mit dem Tod zu tun hat. Die Schadspuren am Personenwagen haben keinen Zusammenhang mit dem Ableben des Verstorbenen. Im Vordergrund steht ein natürliches, inneres Geschehen, welches auf eine vorbestehende Krankheit zurückzuführen ist. Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland dankt für die wichtigen Hinweise aus der Bevölkerung.

Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt der stellvertretende Leiter Kommunikation der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Staatsanwalt lic.iur. Christian Philipp, am 19. Oktober 2018, zwischen 10.30 und 11.30 Uhr, unter der Telefonnummer 043 258 22 10.

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