Grossflächige Bodenverbesserungen: Es geht vorwärts
Medienmitteilung 05.09.2018
Fruchtbarer Boden, der auf Baustellen abgetragen wird, soll möglichst nicht auf Deponien entsorgt, sondern zur Aufwertung landwirtschaftlicher Böden in der Umgebung wiederverwendet werden. Dies schont die kostbare Ressource Boden, steigert den landwirtschaftlichen Ertrag und vermeidet weite Lastwagenfahrten. Nun kann die Baudirektion eine ganze Reihe von möglichen Standorten für Bodenverbesserungen zum Eintrag in die regionalen Richtpläne vorschlagen.
Landwirtschaftliche Bodenverbesserungen

Grossflächige Projekte bieten eher Gewähr für qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Bodenverbesserungen als mosaikartig verteilte Kleinprojekte. Darum hat die Baudirektion im ganzen Kanton grössere Flächen eruiert, die sich hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung sowie in Bezug auf den Schutz des Bodens, der Natur und der Landschaft am besten für solche grossflächigen Bodenverbesserungen eignen. Dank deren Verteilung über den ganzen Kanton sind kurze Transportwege für das Bodenmaterial möglich – in den allermeisten Fällen kürzere als in die oft weit entfernten Deponien, was zusätzlich die Schwerverkehrs-Immissionen reduziert. Ziel des Vorhabens ist es, für jede Planungsregion mindestens einen solchen grossflächigen Standort zu lokalisieren.
Mittlerweile hat die Baudirektion ihre Planung den betroffenen Grundeigentümern, Bewirtschaftern, Gemeinden und Planungsregionen vorgestellt und deren Meinung zu den vorgesehenen Standorten eingeholt. Nachdem die Gemeinden und die Mehrheit der Direktbetroffenen ihr Einverständnis mit dem jeweiligen Vorhaben signalisiert haben, kann die Baudirektion den Planungsregionen nun eine ganze Reihe von Flächen zum Eintrag in die regionalen Richtpläne vorschlagen. Für die restlichen Standorte laufen noch Abklärungen (der Plan auf der Folgeseite zeigt den Stand der Arbeiten).
Sind die Richtplaneinträge erfolgt und die Eigentümer oder Dritte haben Interesse, eine Aufwertung zu realisieren, ist vorab je nach Situation entweder ein meliorationsrechtliches Verfahren oder ein Gestaltungsplanverfahren erforderlich. Diese Verfahren stellen sicher, dass die Erdverschiebungen hohen Qualitätsansprüchen bezüglich Ökologie, Bodenschutz und Landschaftsgestaltung genügen.
(Medienmitteilung der Baudirektion)