Wasserentnahme aus Seen und Flüssen für die Landwirtschaft

Die anhaltende Trockenperiode führt zu einer steigenden Zahl von Gesuchen für Bewässerungen von landwirtschaftlichen Kulturen. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat den Gemeinden die Kompetenz übertragen, Wasserentnahmen für ganz bestimmte, leistungsfähige Gewässer zu bewilligen.

Aufnahme Zürichsee.
Zürichsee.

Dabei handelt es sich um die folgenden Gewässer:

  • Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee
  • Rhein, Thur, Limmat, Sihl, Reuss und Glatt

Die Gemeindeverwaltungen geben Auskunft über die einzuhaltenden Bedingungen und führen ein Verzeichnis der erteilten Bewilligungen. Für alle anderen, oben nicht erwähnten Gewässer bleibt das AWEL zuständig.

Da die Restwasserführung gewährleistet werden muss, sind für die Wasserentnahme aus Bächen keine provisorischen Bewilligungen möglich. Bereits erteilte Konzessionen können im bewilligten Umfang genutzt werden.

(Medienmitteilung der Baudirektion)