Unterricht für Jugendliche während eines Spitalaufenthalts geregelt

Der Regierungsrat hat eine gesetzliche Lücke geschlossen, indem der Unterricht in Spitalschulen für Mittelschülerinnen und Mittelschüler sowie für Lernende in der beruflichen Grundbildung geregelt wird.

Kinder und Jugendliche, die einen längeren Aufenthalt in einer Klinik antreten, laufen Gefahr, den Anschluss an ihre Ausbildung zu verpassen. Um dies zu vermeiden, bieten Klinik- und Spitalschulen den Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit Unterricht an.

Auf Volksschulstufe besteht bereits eine gesetzliche Regelung, die den Unterricht während eines Spitalaufenthalts ermöglicht. Jugendliche in Ausbildungen oder Schulen der Sekundarstufe II mussten bisher ein Einzelgesuch stellen, damit ihre Kosten übernommen werden. Der Regierungsrat hat nun eine gesetzliche Grundlage für diese Praxis geschaffen und damit eine Regelungslücke geschlossen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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