Bis Ende Jahr von höheren Minergie-Beiträgen profitieren

Wer eine Minergie-Sanierung durchführt oder einen Ersatzneubau nach dem Minergie-P-Standard erstellt senkt den Energiebedarf seines Hauses deutlich und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Der Kanton erhöht die entsprechenden Förderbeiträge markant. Das Angebot gilt bis Ende 2018. Jetzt heisst es: profitieren.

Der Kanton Zürich hebt die Förderbeiträge für Minergie-Gesamtsanierungen sowie Ersatzneubauten nach Minergie-P-Standard bis Ende Jahr stark an. Manche Beiträge werden mehr als verdoppelt. Profitieren kann man, wenn das Fördergesuch vor Baubeginn eingereicht wird. Zudem muss das Gesuch vor Ende Jahr beim Kanton eintreffen. Möglich wird dieses Angebot nachdem sich zeigte, dass dem Kanton Zürich im Jahr 2018 wesentlich mehr Fördergelder zur Verfügung stehen als aufgrund der provisorischen Zahlen erwartet wurde. Finanziert werden die Beiträge aus der CO2-Abgabe, die der Bund auf Gas und Öl zu Heizzwecken erhebt.

Das Förderprogramm fördert die Reduktion des Energieverbrauchs und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des kantonalen Klimaziels von 2,2 Tonnen CO2 pro Person und Jahr bis 2050. Es präsentiert sich bis Ende Jahr wie folgt:

  • Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat: Wer sein Gebäude umfassend modernisiert und mit einer automatischen Lufterneuerung versieht, kann Förderbeiträge beantragen. Voraussetzung ist, dass die Minergie-Anforderungen erfüllt werden, unabhängig davon, ob man das Zertifikat dank einer deutlich verbesserten Gebäudehülle oder dank einem grösseren Einsatz erneuerbarer Energien erreicht.
  • Ersatzneubau mit Minergie-P(-A)-Zertifikat: Wer einen Ersatzneubau nach Minergie-P(-A) erstellt anstatt sein Haus zu sanieren, kann Förderbeiträge beantragen. Ein Ersatzneubau kann finanziell interessant sein. Da der Ersatzneubau meist über mehr Fläche verfügt als der Altbau und den Ansprüchen der Nutzenden gerechter wird, fördert diese Massnahme auch die Nachverdichtung der Siedlungsräume. Unterstützt wird die neu geschaffene Fläche.
  • Wärmedämmende Massnahmen an der Gebäudehülle: Auch energetische Massnahmen ohne Minergie-Zertifizierung werden weiterhin unterstützt. Für Sanierungen der Gebäudehülle (Dach, Wand, Boden) erhält man 40 Franken pro Quadratmeter. Als zusätzlicher Anreiz gilt 2018 ein Aktionsbonus von 30 Franken pro Quadratmeter für die Dämmung von Aussenwänden. Insgesamt wird somit die Wärmedämmung an diesem Bauteil mit 70 Franken pro Quadratmeter gefördert.

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Erreichter Standard Einfamilienhaus Beitrag (Fr.) Mehrfamilienhaus Beitrag (Fr.)  Nicht Wohnbau Beitrag (Fr.) 
Minergie oder Minergie -A  150.–/m2 EBF* 100.–/m2 EBF* 100.–/m2 EBF*
Minergie-P oder Minergie-P/-A  175.–/m2 EBF* 120.–/m2 EBF* 120.–/m2 EBF*

*Energiebezugsfläche
     

Wichtigste Bedingungen zur Berechtigung von Förderbeiträgen:

  • Zertifikat Minergie, Minergie-P, Minergie-A.
  • Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Das Gebäude wird beheizt.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Förderbeitrag richtet sich nach der Hauptnutzung des Gebäudes.
  • Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile nicht möglich.
  • Eine Förderzusage ist 2 Jahre ab Datum der Zusage gültig.
  • Förderbeiträge unter 2›000 Franken werden nicht ausgerichtet.
Erreichter Standard Einfamilienhaus Beitrag (Fr.) Mehrfamilienhaus Beitrag (Fr.)  Nicht Wohnbau Beitrag (Fr.) 
Minergie-P oder Minergie-P/-A  100.–/m2 EBF* 60.–/m2 EBF* 60.–/m2 EBF*

*Energiebezugsfläche
     

Wichtigste Bedingungen zur Berechtigung von Förderbeiträgen:

  • Ersatz eines beheizten Bestandsgebäudes.
  • Zertifikat Minergie-P, mit oder ohne Zertifikat Minergie-A.
  • Das Gesuch muss vor Abbruch des bestehenden Gebäudes eingereicht werden.
  • Förderbeitrag richtet sich nach der Hauptnutzung des Gebäudes. Gefördert wird die neu geschaffene Energiebezugsfläche (EBF).
  • Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile nicht möglich.
  • Eine Förderzusage ist 2 Jahre ab Datum der Zusage gültig.
  • Förderbeiträge unter 2›000 Franken werden nicht ausgerichtet.
     
Förderbereich Anforderung Beitragssätze 
Wärmedämmung
Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich 
U ≤ 0,2 W/ m2K
Ausnahme: Wand, Boden mehr als 2 Meter im Erdreich: U ≤ 0,25 W/ m2K
40 Franken pro Quadratmeter wärmegedämmtes Bauteil
Aktion 2018: Aussenwand  Dämmung Aussenwand gegen Aussenklima zusätzlich 30 Franken pro Quadratmeter wärmegedämmte Aussenwand

Wichtigste Bedingungen zur Berechtigung von Förderbeiträgen:

  • Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Das Gebäude wird beheizt.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
  • U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile: mindestens 0,07 W/m2K.
  • Kombination mit Förderbeiträgen an Minergie-Bauvorhaben nicht möglich.
  • Eine Förderzusage ist 2 Jahre ab Datum der Zusage gültig.
  • Pro Antrag ab 10›000 Franken Fördergelder ist ein GEAK®Plus Bedingung (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE).
  • Förderbeiträge unter 2›000 Franken werden nicht ausgerichtet.

(Medienmitteilung der Baudirektion)