Telefonbetrug mit der Hauptrufnummer der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Medienmitteilung 19.07.2018
Derzeit wird die Hauptrufnummer der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich von unbekannter Täterschaft für geplante Betrugshandlungen missbraucht. Die Anrufer geben sich als Beamte aus. Dabei verwenden sie die technisch manipulierte Hauptrufnummer der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, welche bei Anrufen auf dem Display erscheint. Ziel der Vorgehensweise ist, die angerufenen Personen zu Vermögensdispositionen zu deren Nachteil zu veranlassen.
Es wird dringend davon abgeraten, sich mit solchen, oft hochdeutsch sprechenden Personen, auf ein Gespräch einzulassen. Bei Unsicherheiten bringt ein Anruf auf die Hauptrufnummer der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mit einem anderen Telefongerät Gewissheit. Weitere Informationen zur Art des betrügerischen Vorgehens der Täterschaft können auch der Homepage der Kantonspolizei Zürich (www.telefonbetrug.ch) entnommen werden.
Christian Philipp, Stv. Medienbeauftragter der Oberstaatsanwaltschaft