Zürcher NFA-Beitrag steigt erneut

Der Kanton Zürich muss nächstes Jahr netto nahezu eine halbe Milliarde Franken in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) abliefern. Das zeigen die Zahlen, die der Bund heute den Kantonen in die Anhörung geschickt hat. Für den Zürcher Finanzdirektor untermauern diese Zahlen, wie wichtig die von der Konferenz der Kantonsregierungen geforderte NFA-Reform ist.

Der Kanton Zürich muss 2019 rund 487 Millionen Franken in die NFA-Töpfe abliefern. Das sind 26 Millionen Franken mehr als im laufenden Jahr. Zurückzuführen ist die höhere Belastung des Staatshaushaltes auf eine minime Erhöhung des Ressourcenindexes von 120.2 auf 120.5 Prozent des nationalen Mittels und auf das erneut wachsende Dotationsvolumen.

Das ist die fünfte Zunahme der Netto-Ablieferung des Kantons Zürich in Folge, obwohl sein Ressourcenpotenzial zwischenzeitlich auch gesunken war. Laut Finanzdirektor Ernst Stocker belegt das, dass die vom Bundesrat kürzlich in die Vernehmlassung geschickte Reform des NFA notwendig und gut begründet ist. Sie sei ein für alle gangbarer Kompromiss, der die nationale Solidarität auf eine fairere Basis stelle. Der Bundesrat hat in seiner Vorlage einen grossen Teil der Forderungen übernommen, welche die Konferenz der Kantonsregierungen erarbeitet und mit grosser Mehrheit verabschiedet hatte. Daran hat der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker massgeblich mitgewirkt. Die Reform sieht unter anderem vor, dass das Ausgleichsvolumen nicht automatisch Jahr für Jahr steigt, sondern sich am Bedarf und einem fixen Prozentwert des durchschnittlichen Ressourcenpotenzials orientiert.

Ein Anliegen des Kantons Zürich ist seit Jahren auch eine stärkere Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs, der verglichen mit dem geografisch-topografischen Ausgleich heute nur schwach alimentiert ist, wenn man die effektiven Sonderlasten beizieht. Bei diesem Ausgleich erhält Zürich 2019 mit 75 Millionen Franken rund 6 Millionen Franken weniger als 2018, was ebenfalls zur höheren Nettobelastung beiträgt. Zurückzuführen ist das auf einen Rückgang beim Armutsindikator in Zürich, der in der Schweiz aber gestiegen ist.

Mit der Zahlung von 488 Millionen Franken liegt der Kanton Zürich 2019 wieder näher am Höchst- als am Tiefstwert, den er seit 2008 in den NFA abliefern musste. Der Höchstwert fiel mit netto 554 Millionen Franken und bei einem Ressourcenindex von 132.2 Prozent auf das Jahr 2010 – der Tiefstwert mit 367 Millionen Franken und einem Indexwert von 117,7 Prozent auf das Jahr 2014. Pro Kopf der Bevölkerung wird der Kanton Zürich 2019 rund 336 Franken in den NFA überweisen müssen. Damit liegt er deutlich hinter Zug mit 2727 Franken. Grösster Nehmerkanton ist weiterhin Bern mit 1›187 Millionen Franken oder 1172 Franken pro Einwohnerin und Einwohner.

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

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